Nachgefragt | Gewogen und für zu leicht befunden?

Nachgefragt | Gewogen und für zu leicht befunden?

Joachim Wolbergs hat recht. Zumindest in einem Punkt: Der Auftritt von Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller, so sagte der vom Dienst suspendierte und wegen der Korruptionsaffäre (alle Hintergründe hierzu finden Sie online) bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg angeklagte Oberbürgermeister in einer Videobotschaft, sei „eine Ohrfeige für seine eigenen Kolleginnen, die offensichtlich nicht alleine in der Lage sind, vielleicht, weil Argumente ausgehen und schwinden, die Position der Staatsanwaltschaft sachgerecht zu vertreten“. In der Tat schien es so, als würde den beiden Staatsanwältinnen Christine Ernstberger und Ingrid Wein das Verfahren gegen Wolbergs (47), Ex-SPD-Fraktionschef Norbert Hartl (71), Bauunternehmer Volker Tretzel (76) und dessen früheren Mitarbeiter Franz W. (52) entgleiten. Offenbar um das zu verhindern, werden die beiden Anklägerinnen seit Jahresbeginn von einem dritten Vertreter der Staatsanwaltschaft flankiert.

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Am ersten Verhandlungstag nach der Weihnachtspause 2019 war das Pfaller selbst, am zweiten Oberstaatsanwältin Christine Müller, es folgten die Staatsanwälte Denis Biermann und Jürgen Kastenmeier. Auch danach waren es stets drei Ankläger. „Da sitzt jetzt jedes Mal ein Anstandswauwau“ spottete Wolbergs. Doch die Unterstützung war ganz offensichtlich notwendig, auch, wenn Pfaller das so nicht zugeben mag: „Wie Sie das interpretieren, ist Ihre Sache“, beantwortet er die entsprechende Stadtzeitungsanfrage etwas patzig. „Zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft sage ich nichts. Wir können einen Sitzungsvertreter entsenden, aber auch zwei oder drei.“

Konnten es die beiden Frauen nicht allein?

Die zwei Damen, die die Anklage im Prozess seit dessen Beginn am 24. September 2018 vertraten, erweckten jedenfalls immer mehr den Eindruck, als seien sie den berechtigten, aber auch den unberechtigten Angriffen der Verteidiger nicht gewachsen.

Sie mussten sich wegen offenkundiger Ermittlungspannen vorführen lassen: Die Vorsitzende Richterin rügte etwa die schriftliche Erfassung überwachter Telefongespräche; entlastende Teile der Telefonate seien nicht in die Akten eingeflossen. Angeblich belastende Telefonate seien im Wortlaut falsch wiedergegeben worden. Ferner bemängelte die Verteidigung fehlerhafte Vernehmungsprotokolle.

Doch es gab auch immer wieder persönliche Angriffe, Wolbergs warf den Staatsanwältinnen rechtswidriges Verhalten vor, schrie sie von der vielleicht drei Meter entfernten Anklagebank aus an, hält ihnen noch immer „unverschämte Ignoranz“ vor. Ausfälle und Angriffe dieser Art ließen sich Wein und Ernstberger viel zu lange, wie hilflose Schulmädchen, gefallen.

Und weil die gesammelte Verteidigerriege – alles erfahrene, ausgefuchste Anwälte – geschickt mit Hinweis auf die Pannen die komplette Einstellung des Verfahrens forderte, standen die Staatsanwältinnen in der öffentlichen Wahrnehmung da wie zwei Leichtgewichte, die mit ihren Anschuldigungen weit über das Ziel hinausgeschossen waren, in Wirklichkeit nichts gegen Wolbergs, Tretzel, Hartl und W. in der Hand hatten und deshalb von deren sehr energisch auftretenden Anwaltsriege nach Herzenslust abgewatscht wurden.

Da zog die Staatsanwaltschaft die Reißleine.

Wortgewaltiges Gegengewicht

Sie stellte den Staatsanwältinnen Hilfe zur Seite. Zunächst schickte sie zusätzlich Dr. Markus Pfaller in den Sitzungssaal. Der wortgewaltige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft legte einen deutlichen Auftritt hin, den Wolbergs als „Show-Veranstaltung“ abzukanzeln versuchte und den Pfaller selbst „als Stellungnahme und rechtliches Gehör zu einem Antrag der Verteidigung“ bescheiden kleinredet. Er wies die Verteidiger und Wolbergs zurecht. Zwar habe es Fehler gegeben, aber die seien nicht von entscheidender Bedeutung für das Verfahren. Den „inakzeptablen und verbal unwürdigen Umgang mit den Damen, die die Anklage vertreten“, werde man indes nicht mehr hinnehmen. Der Vorwurf des rechtswidrigen Verhaltens sei „infam“:

Es sieht gar nicht so gut aus

Mehrere rechtliche Instanzen hätten die Haftbefehle gegen Wolbergs, Tretzel und W. geprüft und bestätigt, die Anklage sei zugelassen worden, weil das Gericht eine Verurteilung als wahrscheinlicher erachtet als einen Freispruch.

In der Tat hat die Beweisaufnahme bisher ergeben, dass an den Anschuldigungen durchaus etwas dran sein könnte. Unstrittig haben mehrere Tretzel-Mitarbeiter angegeben, dass sie aufgefordert wurden, Geld an Wolbergs zu spenden. Geld, das ihnen angeblich als Sonderzahlung vom Firmenchef zur Verfügung gestellt wurde. Immer 9.900 Euro, damit die Herkunft der Spende nicht offengelegt werden muss. Unter dem Strich 475.000 Euro.

Und Tretzels Firma hat ebenso unstrittig Handwerker-Rechnungen für Renovierungsarbeiten an Wolbergs’ Ferienhaus bei Mallersdorf und in seiner Pächter-Wohnung in der Alten Mälzerei bezahlt, fast 20.000 Euro. Zwar sagt Wolbergs, dass er davon nichts wusste, weil er ja auch Teilrechnungen bekommen habe und glaubte, damit sei alles bezahlt. Doch es gab auch Arbeiten, für die Wolbergs nichts zahlte. Und dass etwa einen Parkettboden nicht die Heinzelmännchen verlegt haben, hätte der suspendierte OB wissen müssen. Somit hat er durchaus Vorteile für sich angenommen – ausgerechnet von einem Unternehmen, mit dem die Stadt immer wieder Geschäfte machte.

Vom Hauptvorwurf, dass Tretzel den 100-Millionen-Auftrag zum Wohnungsbau deshalb bekommen hat, weil er eben all diese Zahlungen an Wolbergs leistete, hat sich der OB auch nicht unbedingt ganz reinwaschen können:

Die Stadträte haben zwar betont, dass Tretzel die Ausschreibung gewonnen habe, weil er unter dem Strich das beste Angebot unterbreitet habe. Aber es ist auch nicht schwierig, das beste Angebot abzugeben, wenn eine Ausschreibung, wie es die Staatsanwaltschaft Die Stadträte haben zwar betont, dass Tretzel die Ausschreibung gewonnen habe, weil er unter dem Strich das beste Angebot unterbreitet habe. Aber es ist auch nicht schwierig, das beste Angebot abzugeben, wenn eine Ausschreibung, wie es die Staatsanwaltschaft

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Wolbergs hält sich weiter für unschuldig

Dessen ungeachtet hält sich Wolbergs weiter für vollkommen zu Unrecht angeklagt. Er klagt: „Herr Pfaller geht wie seine Kolleginnen abends nach Hause und trinkt in Ruhe ein Glas Rotwein. Mein Leben ist anders. Ich gehe abends nach Hause und erkläre allen, die mir nahe sind, was an jedem Prozesstag abgelaufen ist und dass ich unschuldig bin. Die Staatsanwaltschaft hat alles getan, mir die Ehre und dem Amt die Würde zu nehmen.“

Worte, die bei vielen seiner Fans auf Beifall stoßen. Ein Kommentator auf Wolbergs‘ Facebook-Seite aber sieht das anders: „Das Amt des Oberbürgermeisters ist schwer beschädigt. Nur durch einen sofortigen Rücktritt besteht endlich die Möglichkeit für Neuwahlen.“

Und tatsächlich: Der Wind im Prozess hat sich nicht nur stimmungsmäßig gedreht. Das „Abwatschen“ der Staatsanwältinnen ist vorbei. Dr. Pfaller hat ganze Arbeit geleistet. Inzwischen scheint die neu aufgestellte Staatsanwaltsriege auch argumentativ-beweistechnisch wieder in die Vorhand zu geraten. Derzeit werfen Preisnachlässe bei Wohnungskäufen viele Fragen auf. Es bleibt also spannend. (ssm)

 


 

Die „Nachgefragt“-Reihe

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