Nachgefragt | Peinliches Gerichtsfiasko – Stadt Regensburg verliert Rechtsstreit um „Schmack-Berg“

Nachgefragt | Peinliches Gerichtsfiasko – Stadt Regensburg verliert Rechtsstreit um „Schmack-Berg“

Schon Baustelle seit vielen Jahren: der „Schmack-Berg“.

Der zähe Rechtsstreit der Stadt Regensburg gegen den Regensburger Bauträger „Schmack Immobilien Gruppe“ um einen künstlichen Hügel ist vorbei. Trotz geringer Erfolgsaussichten hat die Stadt die Reißleine nicht rechtzeitig gezogen – und muss jetzt zahlen. Wer ist verantwortlich für die Verschwendung von Steuergeldern in sechsstelliger Höhe? Welche Köpfe werden in der Verwaltung rollen? Was sagt der Bauträger? Was sagt die Politik? Wir haben nachgefragt.

Was ist passiert?

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Gegenstand des jahrelangen Rechtsstreits waren Erdaushübe, die die „Schmack Immobilien Gruppe“ im sogenannten Gleisdreieck aufschichtete. Der Plan: die Errichtung eines etwa 25 m hohen Hügels und eines 11 m hohen Walls zum Zwecke des Schallschutzes und der Naherholung. Die Geländemodellierung sollte außerdem in dem schwer bebaubaren Gelände Geh- und Radwege ermöglichen. 2014 waren sich Bauträger und Stadt darüber einig. 2016 wurde der Erdaushub des Hügels als geeigneter Ersatzbaustoff bestätigt. 2019 sprach die Stadt dann plötzlich von „Abfall“ und einer „Deponie“ und verpflichtete die „Schmack Immobilien Gruppe“, den Hügel zu entfernen – unter Androhung von hohen Zwangsgeldern. Um den Hügel abzutransportieren, wären fast 15.000 LKW-Fuhren notwendig gewesen. Der Bauträger reichte Klage gegen diesen Bescheid ein; der Klage wurde 2022 vom Verwaltungsgericht Regensburg stattgegeben. Die Stadt stellte einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Dieser wurde am 13.09.2023 abgelehnt – die Stadt muss die Verfahrenskosten von 186.250 € tragen.

Was sagt die Stadt?

In einer Pressemitteilung vom 22.09.2023 zum Thema bekräftigt die Stadt, „dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg der richtige Weg war.“ Wir stellen auf dieser Grundlage einige Fragen:

Warum legt eine offenbar völlig losgelöste Verwaltung einem verdienten Bauträger ohne erkennbare Notwendigkeit juristisch Steine in den Weg?

Wie ist es vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen, dass die Stadt einen unsicheren und teuren und vor allem ganz offensichtlich völlig überflüssigen Rechtsstreit forcierte?

Warum wurde eine externe Anwaltskanzlei gegen die Firma Schmack in Stellung gebracht, obwohl die Stadt Regensburg über eigene und durchaus hochbezahlte Juristen verfügt?

Wie hoch sind die daraus entstandenen Kosten/Honorare? Sind in den Verfahrenskosten von 186.250 € die zu tragenden Kosten der „Schmack-Seite“ wie auch die Kosten für die oben genannte externe Kanzlei inkludiert?

Wenn nein, wie viel Geld kostet die Stadt das Verfahren vollumfassend?

Die Stadt antwortet: „Die Stadtverwaltung ist auch Ordnungsbehörde und bestimmte Maßnahmen sind nur nach Prüfung und Genehmigung möglich. Die Ablagerungen im Gleisdreieck sind bis dato nicht genehmigt. Die genannten Kosten stellen die Gesamtsumme der Kosten für das gerichtliche Verfahren dar. Es ist nicht unüblich, dass sich Kommunen durch eine auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten lassen. Die Einlegung des Antrages auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg als auch die Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei basieren auf einem Beschluss des zuständigen Stadtratsausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen, der vor Beschlussfassung über die aus Sicht der Verwaltung gegebenen Erfolgsaussichten des Antrages sowie die durch den Antrag entstehenden Kosten umfassend informiert wurde. Ihre übrigen Fragen beantworten sich mit Lektüre der Pressemitteilung der Stadt Regensburg vom 22. September 2023.“

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Stadt macht dicht

Wir konfrontieren die Stadt mit einem noch umfangreicheren Fragenkatalog, den wir aus Gründen der Transparenz hier veröffentlichen:

1. Wie heißt die externe Anwaltskanzlei, die in dem Verfahren hinzugezogen wurde? Wie heißen die involvierten Anwälte?

2. Wie hoch sind die Kosten/Honorare, die durch die Hinzuziehung einer externen Anwaltskanzlei entstanden sind?

3. Die Stadt Regensburg beziffert die entstandenen Verfahrenskosten in einem MZ-Artikel mit 186.250 €. Können Sie diese Zahl bestätigen?

4. Sie haben in Ihrer letzten Mail geschrieben: „Die genannten Kosten stellen die Gesamtsumme der Kosten für das gerichtliche Verfahren dar.“ Könnten Sie mir bitte eine Aufstellung übermitteln, welche Kosten dieser Betrag GENAU abdeckt?

5. Welche Kosten deckt der Betrag NICHT ab? (z.B. auf Stadt-Seite: Mannstunden der involvierten Mitarbeiter, sonstige angefallene interne Kosten; auf Schmack-Seite: Löhne, Gewinnausfälle, sonstige Kosten)

6. Wer in der Stadt übernimmt Verantwortung für dieses juristische Fiasko (und somit auch für die horrenden Summen an Steuergeldern, die das Verfahren verschlungen hat)?

7. Welche Person genau hat den Bescheid vom 29.10.2019 erstellt, der die Beseitigung des Hügels im Gleisdreieck anordnete?

8. Welche personellen Konsequenzen zieht die Stadt aus der Sache?

9. Welche sonstigen Konsequenzen zieht die Stadt aus der juristischen Schlappe? Welchen Lerneffekt hatte sie auf Stadtseite?

10. Es ist anzunehmen, dass die Firma Schmack die Stadt für den erheblichen wirtschaftlichen Schaden in Regress nehmen wird. Sind die Verantwortlichen auf städtischer Seite hiergegen versichert?

11. Welche Rolle genau spielte in dem Gesamtkontext die Leitung des Umweltamtes?

12. Inwiefern war die Abteilung fachlicher Umweltschutz in den Vorgang involviert?

13. Sie haben geschrieben: „Die Ablagerungen im Gleisdreieck sind bis dato nicht genehmigt.“ Und in der Pressemitteilung vom 22.09.2023 steht: „Mit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 13. September 2023 ist erfreulicherweise nunmehr geklärt, dass der Hügel im Gleisdreieck nicht nach Abfallrecht zu behandeln ist. Dies bedeutet selbstverständlich nicht von vornherein, dass die gemischten Ablagerungen, die nicht zuletzt aktuell von dem Investor in ihrer Zusammensetzung weiter beprobt werden, in der bestehenden Form verbleiben oder an anderer Stelle eingebaut werden können.“ Sind Ihre Aussagen dahingehend zu interpretieren, dass die Stadt Regensburg auch weiterhin nach Gründen forscht, dem Investor Schmack bei der weiteren Behandlung besagten Erdhügels neue Schwierigkeiten zu bereiten?

14. Wie gedenkt die Stadt mit den weiteren Schmack-Verfahren umzugehen, da sie für die Stadt im voraussichtlichen Ausgang ähnlich ungünstig gelagert sind?

Die Stadt antwortet: „Die aufgeworfenen Fragestellungen wurden – soweit für die öffentliche Berichterstattung relevant – bereits im Rahmen der bisherigen Pressemitteilung und der untenstehenden E-Mail vom 27. September beantwortet. Zur Prüfung des Rechtsmittels mit Erfolgsaussichten und auch den bestehenden Risiken wurde eine auf Umweltrecht spezialisierte Großkanzlei beauftragt. Die entstandenen Kosten des gerichtlichen Verfahrens mit Anwaltskosten der beiden Parteien und Gerichtskosten wurden bereits mitgeteilt. Etwaige Personalkosten können nicht eindeutig einem Verfahren zugeordnet werden. Der weitere Umgang mit der Thematik Landschaftsberg ist in der bereits zuvor genannten Pressemitteilung ebenfalls aufgezeigt worden.“

Die Pressemitteilung, die angeblich alle Fragen beantwortet, finden Sie hier.

 


 

Der Geschädigte spricht Klartext

 

Wir haben mit dem Geschäftsführer der „Schmack Immobilien Gruppe“, Martin Schmack, gesprochen und ihm einige Fragen gestellt:

 

Stadtzeitung: Wie erklären Sie sich, dass die Stadt Sie so nachhaltig und massiv bekämpft? Ist etwas vorgefallen, was diese Voreingenommenheit der Stadt Ihnen gegenüber rechtfertigen könnte?

 

11 Martin Schmack, Geschäftsführer „Schmack Immobilien Gruppe“.
Bild: © Schmack Immobilien Gruppe

Martin Schmack: Wir können nur feststellen, dass sich auf den ersten Blick völlig normale Genehmigungsverfahren schon seit einem Jahrzehnt über Gebühr in die Länge ziehen, meist mit der Begründung von Einwendungen durch Fachämter, welche uns dann regelmäßig nicht offengelegt werden. Auf etwaige Nachfragen werden wir mit der Antwort abgespeist, es handle sich um geheimhaltungsbedürftige amtsinterne Prozesse. Konstruktive, offene Kommunikation sieht anders aus. Inwiefern das bei anderen Mitbewerbern ebenso der Fall ist oder auch nicht, darüber wissen wir nichts. Einen konkreten Vorfall als Ursache für dieses Verhalten können wir nicht zuordnen.

 

Stadtzeitung: In ihrer Pressemitteilung vom 22.09.2023 zum Thema argumentierte die Stadt Regensburg mit Rechtssicherheit: „Die Klärung der Rechtslage mit Blick auf die divergierenden Einschätzungen der Gerichte, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange zur Einordnung des Materials sei überdies dringend angezeigt gewesen, insbesondere um unnötige weitere kostenintensive Verfahren zu vermeiden.“ War die Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg nicht abzusehen?

 

Martin Schmack: Die Urteilsbegründung der zweiten Instanz ist ungewöhnlich detailliert, wenngleich auf allen juristischen Ebenen fachlich klar und eindeutig entschieden und begründet worden. Die Nichtzulassung der Berufung hätte laut dieser Begründung von jedem durchschnittlich begabten Volljuristen vorhergesehen werden können. Im Übrigen ist durch das Urteil für das weitere Verfahren kein bisschen mehr Rechtsklarheit geschaffen worden.

Denn unsere jetzigen Vereinbarungen mit der Stadt über das weitere Verfahren unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von dem Vorschlag, der erstinstanzlich von Richter Kiesl als Vergleich auf den Tisch kam, und welchem wir natürlich gerne zugestimmt hätten; man kann sich daher des Eindrucks nicht erwehren, dass es seitens der Stadt um nichts anderes ging, als im Nachhinein recht zu haben – und sei es zum Schutz der städtischen Mitarbeiter, die schon seit Jahren dieses nunmehr gerichtlich als unrechtmäßig eingestufte Vorgehen forcieren.

 

 

Stadtzeitung: Wie stehen Sie dazu, dass die Stadt Sie in einen unsicheren, teuren und überflüssigen Rechtsstreit verwickelte? Zumal durch dieses Verfahren riesige Summen von Steuergeldern verschwendet wurden?

 

Martin Schmack: Um den Kern der Absurdität dieses Vorgangs wirklich zu erfassen, müsste man die Frage eigentlich weiter stellen, nämlich: Was hätte die Stadt im Fall des Obsiegens in der Sache eigentlich gewonnen? Die zweite Instanz hat in ihrer Begründung zu Recht darauf hingewiesen, wie absurd die Forderungen jedem vernunftbegabten Menschen erscheinen muss: nämlich aus behaupteten formalen Gründen einen Berg von 500.000 Tonnen abzutransportieren, um ihn anschließend an ähnlicher Stelle wieder abzulagern. Die Klage war in jedem Fall – ob aussichtsreich oder -los – kein geeignetes Mittel zur Erreichung der beabsichtigten städteplanerischen und städtebaulichen Ziele – nämlich der Errichtung eines Landschaftsbergs zum Zwecke des Schallschutzes, der Naherholung, des Naturschutzes sowie der Klimaanpassung.

Bei den Fragen nach den Kosten werden ja öffentlich lediglich die Gerichts- und die Fremdkosten der anwaltlichen Betreuung erwähnt, nicht aber die jahrelange Selbstbeschäftigung der stadteigenen Fachbehörden mit dem Vorgang. Und eine Sache sei noch erwähnt: Natürlich verursacht so ein zugegeben komplexes Verfahren auch unsererseits hohe hausinterne Kosten, die weit über Gerichts- und Anwaltskosten hinausgehen. Und dies alles, um am Schluss vor einem Ergebnis zu stehen, auf das man sich im Jahr 2014 mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 161 schon einmal allseitig geeinigt hatte.

 

2 Candis Dreibrucken Schmack Immobilien Gruppe 3Der unnötige Streit um diesen Erdhügel kostet den Steuerzahler Hunderttausende Euro.
Bild: © Schmack Immobilien Gruppe

 

Stadtzeitung: Nach unseren Informationen wurde, obwohl die Stadt Regensburg über eigene und durchaus hochbezahlte Juristen verfügt, eine externe Anwaltskanzlei gegen die Firma Schmack in Stellung gebracht. Wie nehmen Sie dazu Stellung?

 

Martin Schmack: Wie das zweitinstanzliche Urteil nun abschließend klärt, führte auch diese externe Mandatierung zu keiner weiteren neuen Erkenntnis – weder in umweltfachlicher Sicht noch in rechtlicher Sicht – da ja offensichtlich keine rechtlichen Fragen offen bleiben. Als Bürger würde man natürlich erwarten, dass die Behörden der Stadt Regensburg – allesamt Organe der Rechtspflege – fach- und sachkompetent sein sollten, den Zusammenhang selbst einzuordnen, zu bewerten und zu begründen.

Ein konkretes Wissen über die genaue Motivlage haben wir nicht, allerdings gibt der Vorgang Anlass zur Vermutung, dass die Stadt selbst der Richtigkeit der internen Einschätzung des Vorgangs, insbesondere durch das Umweltamt, nicht mehr getraut hat, was sich ebenso durch das schlussendliche Urteil als begründet herausstellte.

 

Stadtzeitung: Der Streitwert wurde auf 4,6 Mio. Euro festgesetzt. Die Stadt Regensburg beziffert die entstandenen Verfahrenskosten in einem MZ-Artikel mit 186.250 €. Sind die zu tragenden Kosten der „Schmack-Seite“ inkludiert?

 

Martin Schmack: Erstens ist festzustellen, dass der Streitwert von 10 Mio. auf unter 5 Mio. zweitinstanzlich festgelegt wurde – zum finanziellen Glück der Stadt; denn sonst wären alleine die Kosten der Juristerei viel höher gewesen. Von unseren Kosten sind lediglich die Anwaltskosten nach BRAGO [Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, Anm. d. Red.] sowie die Verfahrenskosten/Gerichtskosten inkludiert. Diese Kosten (einer wirtschaftlich so wichtigen Sache) spiegeln natürlich nicht die tatsächlichen Kosten weitergehender juristischer, fachgutachterlicher Beratung sowie die firmeninternen Kosten, die entstehen, wenn man durch solche Bescheide als Unternehmung in so ein Verfahren gezwungen wird. Und schon zweimal nicht die Kosten einer zehnjährigen Verzögerung eines Projekts dieser Dimension. Ebenso nicht bestimmt sind damit die internen Kosten der Stadt Regensburg, welche gerne über Personalmangel lamentiert, aber offensichtlich sattsam Manpower zur Verfügung hat, erkennbar aussichtslose Verfahren durchzuführen.

 

Stadtzeitung: Wie viel kostet das Verfahren auf Schmack-Seite? Welche Kosten aller Art hat das Verfahren auf Ihrer Seite verursacht (Löhne, Gewinnausfälle, Kosten etc.)?

 

Martin Schmack: Ohne das hier beziffern zu wollen, haben wir diese ermittelt – es handelt sich um erhebliche Summen – und behalten uns vor, diese Kosten in den weiteren Verhandlungen mit der Stadt zu Gehör zu bringen.

 

Stadtzeitung: Ihnen ist durch das Vorgehen der Stadt jahrelang Unrecht geschehen. Wie gehen Sie damit künftig um?

 

Martin Schmack: Unser Ziel nach diesem Urteil ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Planungsbehörden der Stadt, welche offensichtlich bereits proaktiv über das weitere Prozedere mit uns Verbindung aufgenommen hat in dem gemeinsamen Bestreben, die entstandenen Misslichkeiten ad acta zu legen und die Entwicklung des Regensburger Stadtosten vertrauensvoll und kreativ voranzubringen. Natürlich in der Hoffnung, dass in Zukunft Verwaltung und Politik unseren Vorschlägen, Bewertungen und Anregungen mindestens dieselbe Aufmerksamkeit und Glaubwürdigkeit schenken, wie sie es bisher bei anonymisierten und unqualifizierten Einwendungen lediglich ihrer Fachbehörden tat. Wir hoffen daher künftig auf eine vertrauensvolle, ehrliche und verlässliche Kommunikation um Willen des Gelingens unserer Vorhaben.

 


 

Was sagt die Politik?

 

Wir haben den Fraktionsvorsitzenden der in Regensburg regierenden Parteien einige Fragen gestellt:

1. Wie stehen sie dazu, dass eine losgelöste Verwaltung dem Bauträger Schmack juristisch Steine in den Weg legt?

2. Wie ist es vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen, dass die Stadt einen unsicheren und teuren und vor allem ganz offensichtlich völlig überflüssigen Rechtsstreit forciert?

3. Geschah es mit Wissen und Billigung der Politik, dass eine externe Anwaltskanzlei gegen die Firma Schmack in Stellung gebracht wurde, obwohl die Stadt Regensburg über eigene und durchaus hochbezahlte Juristen verfügt?

4. Sind die daraus entstandenen Honorare bekannt?

5. Laut MZ betragen die Verfahrenskosten 186.250 € – sind die Kosten der Schmack-Seite inkludiert? Welchen Informationsstand haben Sie über den Gesamtkostenstand dieses Verfahrens?

 

 

Christian Janele, CSB

Christian Janele, CSB

Bild: © privat

1. Kann nur den Kopf schütteln. Als CSB Stadtrat habe ich auch nichts anderes erwartet und war gegen das weitere Vorgehen. Das ist eine große Klatsche für die Stadtverwaltung und den Verantwortlichen.

2. Frage mich auch wer die Verantwortung von der Stadtspitze hierfür übernimmt.

3. Leider waren wir nicht im Detail informiert!

4. Ist mir nicht bekannt. Wurde im Vorfeld auch nicht kommuniziert.

5. Bis jetzt noch keine! Hoffe, dass es bei den Kosten bleibt. Viel Geld, das sinnvoller hätte eingesetzt werden können.

 

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Jürgen Eberwein, CSU

Jürgen Eberwein, CSU

Bild: © Berli Berlinski

1. Zweifelsohne sorgt die „Schmack Immobilien Gruppe“ für die wichtige Aufwertung des Stadostens, für Gewerbe, dringend benötigte Wohnungen und vieles mehr. Wir kämpfen seit Jahren für eine schnellere Schaffung von Baurecht statt ständiger Verzögerungen im behördlichen Verfahren und in juristischen Auseinandersetzungen. Bebauungspläne ziehen sich teilweise über 7 Jahre oder mehr hin. Aus unserer Sicht inakzeptabel. Genauso halten wir die Gerichtsverfahren für großteils vermeidbar bzw. unangebracht. Die CSU-Fraktion hat auch einer Freigabe der Rechtsmittel in der aktuellen Streitsache gut begründet und guten Gewissens nicht zugestimmt (siehe auch Ziffer 2.).

2. Auch für uns war die Entscheidung der ersten Instanz in dieser Sache stichhaltig und richtig. Schon der gesunde Menschenverstand müsste eigentlich zu diesem Ergebnis führen. Wir haben das Ergebnis der ersten Instanz auch juristisch geprüft (wir haben Juristen in der Fraktion und Partei) und auch extern prüfen lassen. Das Ergebnis war klar: Die Entscheidung der ersten Instanz ist „sonnenklar“. Eine weitere Fortsetzung des Rechsstreits war aus unserer Sicht völliger Unsinn, teuer, überflüssig und entgegen jeder Vernunft. Deshalb hat die CSU-Fraktion einer Freigabe der Rechtsmittel (bzw. der erforderlichen finanziellen Mittel) nicht zugestimmt. Dabei ist anzumerken, dass sich die Oberbürgermeisterin bewusst nicht an die Koalitionsvereinbarung gehalten hat. Dieser sieht vor, dass ein Tagesordnungspunkt nicht zur Abstimmung gestellt wird, wenn sich die Koalitionspartner nicht einigen können. Wir waren strikt dagegen – die Oberbürgermeisterin stellte es trotzdem zur Abstimmung und drückte es mit Mehrheiten außerhalb der Koalition durch – ein klarer Koalitionsbruch.

3. Ich verweise auf die Ziffer 2. Wir haben jeglicher Freigabe von Geldern für die nächste Instanz nicht zugestimmt, dazu gehören auch die Mittel für die Beauftragung einer externen Kanzlei. Dies war auch Bestandteil der Entscheidung im Stadtrat. Im Übrigen kämpfen wir ständig gegen die gängige Praxis der Verwaltung, Planungen, Beratungen, Öffentlichkeitsarbeit und vieles andere an externe Büros und Agenturen zu vergeben. Das kostet der Stadt regelmäßig sehr viel Geld. Dabei verfügt die Stadtverwaltung im Vergleich zu anderen Städten über zu viel Personal bzw. das Personal ist falsch verteilt.

4. Aus dem unter Ziffer 2 benannten Beschlussvorschlag (dem wir ja nicht zugestimmt haben) ist eine veranschlagte Gesamtsumme bekannt. Dies ist jedoch in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und beschlossen worden. Insofern kann ich mich nicht näher dazu äußern. Jedenfalls war auch die Höhe der veranschlagten Kosten erheblich und für uns auch ein Grund, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

5. Ich muss mich dabei auch darauf berufen, dass Details in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurden. Was die von der Stadt nun benannten Verfahrenskosten betrifft, könnte das im engeren Sinne „hinkommen“. Glücklicherweise hat ja die nächste Instanz die Zulassung des Rechtsmittels abgelehnt. Dadurch wurden natürlich Kosten „gespart“, der im Stadtrat beschlossene Rahmen (nicht mit uns) war viel höher. Ich glaube aber auch, dass der von der Stadt genannte Betrag nicht „das Ende der Fahnenstange ist“. Es ist wohl noch offen, wie sich die Anwaltskosten verteilen werden. Näheres weiß ich aber dazu nicht. Völlig unberücksichtigt sind dabei die (fiktiven) Personalkosten in der Verwaltung für diesen überflüssigen und aufwändigen Rechtsstreit.

Dr. Thomas Burger, SPD

Dr. Thomas Burger, SPD

Bild: © Petra Homeier

Ich habe hier seit Anbeginn eine ganz klare Haltung: Wir brauchen keinen Rechtsstreit, wir brauchen handfeste Ergebnisse. Ich will zeitnah eine realisierte Bebauung im Gleisdreieck sehen und begrüße seit Anbeginn auch die Gestaltung des Geländes mit dem geplanten Berg. Dazu ist mir in der Vergangenheit oftmals zu wenig stringent das große Ziel verfolgt worden, zu oft verlor man sich in kleinen Reibereien. Wir haben viele gute Leute in der Verwaltung, es fehlt jedoch gelegentlich an mancher Stelle an einer ordnenden Ausrichtung oder einem effektiven Projektmanagement. Dies kostet wertvolle Zeit und auch Geld, das an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnte.

Ich bin von der Meldung überrascht worden, dass es einen neuen richterlichen Beschluss gegeben hat. Ich habe bereits in der Vergangenheit darauf gedrängt, den Rechtsweg nicht bis zu einer neuen Entscheidung weiterzugehen, sondern die Energie vielmehr in zügige Verhandlungen zu investieren. Da sich Ihre weiteren Fragen hinsichtlich der Beauftragung anwaltlicher Unterstützung und entsprechender Kosten in Wesentlichen auf das Geschäft der laufenden Verwaltung beziehen und nicht in der Verantwortung des Stadtrat liegen, bitte ich Sie bezüglich weiterer Details direkt auf Umweltbürgermeister Ludwig Artinger oder Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer zuzugehen.

 

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Günther Riepl, Freie Wähler

Günther Riepl, Freie Wähler

Bild: © Alex Vogt

Die Stadt ist rechtlich in allen Instanzen gescheitert. Selbstverständlich ist zu dem Vorgang zwischen den Parteien der seit 9 Jahren anhält dem Stadtrat der Kostenaufwand zu Lasten der Stadt zu benennen. Natürlich ist neben den Kosten der Fremdanwälte auch der Kostenaufwand (Stunden) der inneren Verwaltung aufzuzeigen. Welche Konsequenzen dazu im Innenverhältnis zu den einzelnen Vorgängen vollzogen wird ist eine höchst politische Entscheidung die auch öffentlich zu machen ist.

Horst Meierhofer, FDP

Horst Meierhofer, FDP

Bild: © Petra Homeier

Wie ich bereits ggü. der MZ betont habe, ist der gesamte Vorgang für die Stadt und damit auch für die Politik (u.a. auch mich) sehr peinlich.

Jeder, der bereit ist Wohnraum zu schaffen, muss uns als Stadt willkommen sein. Klar ist natürlich auch, dass jeder sich an Recht und Gesetz halten muss. In diesem Fall war die Einschätzung der Verwaltung und der beteiligten Anwaltskanzlei (über deren Einschaltung wir auch informiert waren) genau gegenteilig zur Gerichtsentscheidung. Jetzt erwarte ich, dass Stadt und Investor schnell gemeinsam am gleichen Strang ziehen, um zu guten Ergebnissen zu kommen.

Was die konkreten Planungen vor Ort betrifft, sind für mich noch einige Fragen zu klären, hier ist neben der Stadt auch der Investor gefordert.

(lnw)

 


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