Nachgefragt | Sind Delikte von Intensivtätern Staatsgeheimnis? – Polizei macht dicht

Nachgefragt | Sind Delikte von Intensivtätern Staatsgeheimnis? – Polizei macht dicht

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Als wir Auskunft über die Delikte eines Intensivtäters erbeten, gibt uns die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz nichtssagende Antworten und beruft sich auf die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen. Ergibt das Sinn?

Vergangenen Monat haben wir über einen Regensburger Intensivtäter berichtet, der wegen einer echt wirkenden Softair-Waffe die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich zog. Im Polizeibericht wurde ausgeführt: „Der 21-Jährige ist der Regensburger Polizei bereits durch andere Delikte bekannt und wird von nun an als Intensivtäter geführt.“

Da die Täternationalität unerwähnt bleibt, fragen wir nach: Welche Nationalität hat der Tatverdächtige? Welche Delikte hat der als Mehrfachintensivtäter geführte Tatverdächtige noch begangen?

Das Polizeipräsidium Oberpfalz erklärt: „Der Tatverdächtige hat die tunesische Staatsangehörigkeit. Die Delikte, die bisher durch den Tatverdächtigen verübt wurden, liegen im Bereich des Strafgesetzbuches und des Aufenthaltsgesetz.“

Doch das Strafgesetzbuch beinhaltet Bagatelldelikte genauso wie Mord. Die Aussage ist somit nichtssagend. Wir fragen noch einmal nach den genauen Delikten. Außerdem wollen wir wissen, warum ein Intensivtäter frei auf die Bevölkerung losgelassen wird.

Das Polizeipräsidium Oberpfalz antwortet: „Eine Nennung von einzelnen Delikten wird nicht erfolgen. Die Polizei trifft bei konkreten und abstrakten Gefahren grundsätzlich in Abstimmung mit allen relevanten Institutionen alle erforderlichen Maßnahmen, um eben diese Gefahren abzuwehren. Den Rahmen dazu setzen die rechtlichen Möglichkeiten des PAG und der StPO [Polizeiaufgabengesetz und Strafprozessordnung, Anm.d.Red.].“

Wir sind irritiert, immer noch keine präzise Antwort bekommen zu haben. Die Öffentlichkeit hat nach unserer Ansicht ein Interesse an dieser Information. Wir fragen erneut: Warum werden die Delikte nicht genannt? Gibt es etwas zu verbergen? Glaubt man mit der Nennung der Delikte die Öffentlichkeit noch mehr zu beunruhigen?

Man antwortet uns: „Die durch den Tatverdächtigen bereits begangenen Delikte sind für den konkreten Fall nicht weiter relevant. Damit muss das von Ihnen empfundene Interesse der Öffentlichkeit hinter den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen zurücktreten.“

(lnw)

 


Die „Nachgefragt“-Reihe

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  • gepostet am: Dienstag, 08. Oktober 2024

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