Nachgefragt | Wie die Stadt Regensburg ihre Veranstalter schikaniert

Nachgefragt | Wie die Stadt Regensburg ihre Veranstalter schikaniert

Einfach peinlich: Bis Ende Februar hingen in Regensburg noch städtische Weihnachtsmarktplakate auf Großplakattafeln.

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Vor Kurzem hat die Stadtzeitung berichtet, wie die Regensburger Stadtverwaltung Veranstalter, die das kulturelle Leben in Regensburg weitgehend tragen, mit komplett sinnfreien und nahezu schildbürgerhaft anmutenden Auflagen und Beschränkungen gängelt (RSZ: „Februar-Christkindlmarkt – Regensburg gängelt seine Veranstalter“, 21.02.2025). So etwa mit der „Acht-Wochen-Regelung“ bei der Bewerbung von Veranstaltungen mittels z.B. Großbannern auf Privatgrund. Diese besagt, dass Veranstalter insgesamt nur acht Wochen für jeweils eine ihrer Veranstaltungen werben dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Und tatsächlich: Offenbar beschäftigt die Stadt Regensburg allen Ernstes dafür teuer bezahlte Bedienstete, die das Stadtgebiet nach derlei Verstößen regelrecht absuchen. Begründet wird dieser teure Unsinn damit, dass man das Stadtbild vor zu üppiger Werbung für Veranstaltungen schützen wolle. Soweit, so schon lächerlich genug. Doch es kommt noch besser: Wenn die Stadt nämlich selbst als Veranstalter auftritt und ihre eigenen Veranstaltungen bewirbt, gelten offenbar deren eigene Regeln nicht. So gönnt sich die Stadt z.B. etliche mit Steuergeld bezahlte Großtraversen, auf denen sie weit über acht Wochen lang ihre eigenen Veranstaltungen wie die Dult und dergleichen bewirbt, z.T. sogar monatelang über den eigentlichen Termin der Veranstaltung hinaus. Ende Februar hat die Stadtzeitung darüber berichtet. Jetzt hat auch die Mittelbayerische Zeitung das Thema noch einmal aufgegriffen.

Verkauft die Stadt die Öffentlichkeit für dumm?

Von der MZ mit dieser Form der – vermutlich sogar rechtswidrigen – „Doppelmoral“ konfrontiert, verstrickte sich die öffentliche Verlautbarung der Stadt in eine so hanebüchene Erklärung, dass man nahezu von einem bewussten „Für-dumm-Verkaufen“ der Bürgerschaft sprechen könnte.

Denn sie argumentiert, dass die ganzjährige Genehmigung schließlich nur für das Traversensystem gelte, an dem halt dann die städtischen Veranstaltungshinweise hängen würden.

Die privaten Veranstalter lachen sich über derlei Argumentation scheckig, hängen die meisten ihrer Werbebanner doch ebenfalls an „neutralen“ Objektträgern wie z.B. privaten Zäunen.

Nach Ansicht der privaten Veranstalter liegt seitens der Stadt also grundsätzlich ein krasser Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor und somit nichts anderes als eine unnötige Schikane gegenüber Leistungsträgern, die mit ihren gut besuchten Veranstaltungen dringend benötigte Kaufkraft in diese Stadt holen. Die Stadtzeitung meint: Anstatt ihre offenbar reichlich vorhandene, überschüssige Energie und ihre erkennbar großen Personalressourcen auf absurdem Terrain zu vergeuden, sollte die Stadt diese lieber z.B. für die Lösung der für eine Welterbestadt ebenso peinlichen wie katastrophalen Toilettensituation im öffentlichen Raum verwenden. (lnw)

 


Die „Nachgefragt“-Reihe

  • gepostet am: Samstag, 12. April 2025

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