Nachgefragt | Eifrige Polizeipraktikantin denunziert erfahrenen Ermittler

Nachgefragt | Eifrige Polizeipraktikantin denunziert erfahrenen Ermittler

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Mit einem Fall, der nicht nur bei engagierten Polizeiermittlern für fassungsloses Kopfschütteln sorgt, muss sich zurzeit das Landgericht Regensburg befassen. Um was es geht: Bei einer heftigen Auseinandersetzung unter Migrantengruppen (es ging vermutlich um einen Drogendeal) u.a. mit Messerstecherei und dem in diesen Kreisen wohl üblichen Gewaltprogramm mit etlichen Schwerverletzen, konnte die Polizei mehrerer Teilnehmer habhaft werden. Ein Beamter verhörte auf der Dienststelle einen des versuchten Mordes tatverdächtigen Iraker. Als dieser in der Vernehmung sich anschickte, ein wichtiges Beweismittel – sein Handy – zu zerstören, schritt der Beamte nach eigenem Bekunden und dem seiner im Raum anwesenden Kollegen mit einem einzelnen, gegen den Iraker geführten sog. „Schockschlag“ ein und konnte so die Zerstörung des Beweismittels verhindern. Eine ebenfalls anwesende, noch weitgehend unerfahrene Polizeipraktikantin indes meinte, eine regelrechte Prügelattacke gegen den tatverdächtigen Migranten zu erkennen und zeigte ihren Kollegen bei der Dienstaufsicht an. Als der so beschuldigte Polizeibeamte (60) daraufhin mit einer Disziplinarstrafe belegt wurde, legte er hiergegen Widerspruch ein. Und so landete der Fall vor den Schranken der Justiz.

Nach den bisherigen Verhandlungstagen zeichnet sich folgendes Bild: Die Kollegen des beschuldigten Beamten und sogar der betroffene Iraker selbst bestätigten vor Gericht als Zeugen, dass lediglich ein Schlag erfolgt sei. Die einstige Praktikantin, inzwischen in den Polizeidienst übernommen und auf der Karriereleiter zügig aufgestiegen, blieb bei ihrer Aussage.

In Kürze wird das Urteil erwartet.

Randnotiz: Sämtliche, kurzzeitig in Haft gesetzte, tatverdächtige Migranten sind wieder auf freiem Fuß. Gegen sie konnte aus Mangel an Beweisen (Täter und Opfer schwiegen) kein belastbarer Tatnachweis geführt werden. Für die im Gefängnis verbrachten Tage wurden sie vom bayerischen Staat finanziell entschädigt.

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Der angeblich misshandelte Iraker wurde für den Prozess eigens aus seiner Heimat, in der er angeblich von Verfolgung bedroht sei, nach Deutschland eingeflogen.

Der ermittelnde Beamte indes kämpft vor Gericht gegen den eigenen Staat bzw. die diesen repräsentierende Staatsanwaltschaft um seine Existenz und um die Wiederherstellung seiner Ehre.

Die einstige Praktikantin fühlt sich vermutlich als wichtige Leistungsträgerin der deutschen Rechtspflege.

Und man mag sich gar nicht vorstellen, wie feixend man sich in den einschlägigen Kreisen im Wartebereich der Bürgergeldausgabestelle dieses Lehrbeispiel deutscher Strafverfolgung gerne und immer wieder erzählt.

Über den Ausgang des Prozesses werden wir berichten. (pk)

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  • gepostet am: Sonntag, 01. Juni 2025

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