Nachgefragt | Wohnungen für ukrainische Flüchtlinge – häufig gestellte Fragen

Nachgefragt | Wohnungen für ukrainische Flüchtlinge – häufig gestellte Fragen

Die Regensburger wollen helfen. Bürokratische Hürden können abschrecken.

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Die ukrainischen Flüchtlinge sind hier. Bisher haben über vier Millionen Ukrainer das Land verlassen, 340.000 davon sind momentan in Deutschland. Und sie suchen Unterkunft. Manch einer hat vielleicht eine leerstehende Wohnung, die er diesen Menschen gerne zu Verfügung stellen würde. Doch was muss man als hilfswilliger Bürger tun, um zu helfen? Wir haben nachgefragt.

Die Stadt Regensburg stellt den Flüchtlingen momentan das Melanchthonheim als Notunterkunft zur Verfügung, im Bedarfsfall steht auch die Clermont-Ferrand-Sporthalle zur Verfügung. Aber der Freistaat ist auf der Suche nach längerfristigen Unterkünften. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommen aktuell die meisten Flüchtlinge privat unter (z.B. bei Verwandten, Bekannten oder freiwilligen Helfern). Die Pressestelle der Regierung der Oberpfalz schreibt: „§ 24 AufenthG macht es möglich, dass Schutzsuchende aus der Ukraine direkt in private Wohnungen ziehen.“ Auch Sozialhilfen und eine sofortige Arbeitserlaubnis sollen eine unbürokratische Aufnahme der Flüchtlinge garantieren.

Das typische Beamtenmikado:
Wer sich zuerst bewegt, verliert

Unkompliziert geht es in Regensburg allerdings nicht zu. Hilfsbereite Bürger werden von hohen bürokratischen Hürden abgeschreckt. Um sich in das Prozedere rund um die Bereitstellung von Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge einzulesen, braucht man viel Zeit und Geduld. Die RSZ war für Infos rund um Flüchtlingswohnungen mit der Stadt Regensburg, der Regierung der Oberpfalz, dem Landratsamt Regensburg und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Kontakt. Die Ämter legen sich ungern fest und schicken uns lieber zum nächsten Amt weiter. Auf unsere Frage, welche genauen Ausschlusskriterien es für Wohnraum gibt, der Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden soll, antwortete die Pressestelle der Regierung der Oberpfalz: „Die Wohnung muss selbstverständlich für Menschen bewohnbar sein“. Wir können darüber schmunzeln, aber Leuten, die tatsächlich ihre Wohnung als Flüchtlingsunterkunft nutzen lassen wollen, ist durch diese Satzhülsen nicht geholfen. Deshalb haben wir nicht nachgegeben und mehrfach nachgehakt, bis wir alle Antworten hatten.

3Das Melachthonheim in der Boessnerstraße kann 120 ukrainischen Flüchtlingen als Notunterkunft dienen. Bei Bedarf sogar noch mehr.

Eine besonders bürokratische Herangehensweise scheint es auf den ersten Blick bei der Berechnung von benötigtem Wohnraum pro Person zu geben. Die Pressestelle des Landratsamtes Regensburg schreibt uns: „Nach ausländerrechtlichen Bestimmungen ist ausreichender Wohnraum – unbeschadet landesrechtlicher Regelungen – vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied im Alter von sechs Jahren und älter zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen [...]. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 % ist tolerierbar.“ Wenn also eine ukrainische Familie die Quadratmeterzahl überschreitet, müssen sich ein paar Familienmitglieder eine andere Wohnung suchen? In Cham und Roding etwa wird die Wohnungsfrage für Flüchtlinge wesentlich praxisnäher und lösungsorientierter bearbeitet als in Regensburg. Dies wurde uns von allen Informanten bestätigt. Darauf angesprochen, relativiert das Landratsamt Regensburg seine Aussage und nimmt wie folgt Stellung: „Bei der von Ihnen angesprochenen Passage handelt es sich um einen groben Orientierungswert. Maßgebend für die tatsächliche Belegung ist jedoch stets die individuelle Einzel-Situation der hilfesuchenden Familien, die selbstverständlich berücksichtigt wird. Hier gibt es nach unserem Kenntnisstand keine Unterschiede zur Unterbringungspraxis anderer Landkreise oder kreisfreien Städte.“ Das heißt, in der Praxis geht es beim Landratsamt gar nicht so trocken zu wie auf dem Blatt. Dann scheint das Landratsamt also doch auf dem richtigen Weg zu sein. Von dieser Praxisnähe kann sich die Regensburger Verwaltung gerne eine Scheibe abschneiden. (lnw)

 

 

FAQ

 

 

An wen wende ich mich, wenn ich eine Wohnung für Flüchtlinge anbieten will?

An die Kreisverwaltung (Landratsamt Regensburg: 0941/40090, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Unter www.ukraine-hilfe.bayern.de und www.regensburg.de/aktuelles/regensburg-hilft-ukraine werden die Wohnraumangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine koordiniert.

 

Was muss ich tun, um meine Wohnung anzubieten?

Es muss das Formular (LINK: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmi/stmi/ukrainehilfe/index) ausgefüllt werden. Das Wohnraumangebot wird dann geprüft. Ebenfalls möglich ist eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Anzugeben sind: Kontaktdaten, Adresse der Unterkunft, Ausstattung der Unterkunft (Wohnfläche, Zimmeraufteilung, Sanitäreinrichtung, Küche mit Küchenausstattung) und Verfügbarkeit der Unterkunft.

 

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Kann ich entscheiden, wer in meine Wohnung kommt und wer nicht?

Ja. Als Besitzer einer Immobilie kann man entscheiden, wer im eigenen Wohnraum wohnen soll und wer nicht.

 

Kann ich mir auch selbst Flüchtlinge suchen, die in meine Wohnung kommen?

Ja. Es besteht die Möglichkeit, den eigenen Wohnraum selbstständig an Ukrainer zu vermitteln. Ebenso können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine selbstständig eine Wohnung beziehen oder auch bei Verwandten und Bekannten unterkommen, je nachdem, wie sie möchten.

 

Erhalte ich Miete?

Ja. Die Mietkosten können vom Sozialamt übernommen werden (auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes). Wohnraum kann natürlich auch kostenlos angeboten werden. Laut Pressestelle der Stadt Regensburg ist das auch in den letzten Wochen oft passiert – als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine.

 

Wer bezahlt mir die Miete?

Die Kreisverwaltungsbehörde, die Flüchtlinge selbst oder das Sozialamt. Wenn die Wohnung von der Kreisverwaltungsbehörde angemietet wird, erhält man die Miete von der Kreisverwaltungsbehörde. Wird die Wohnung direkt an ukrainische Flüchtlinge vermietet, bekommt man das Geld von den Flüchtlingen. In diesem Fall haben die Flüchtlinge Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom örtlichen Sozialamt. Mit dem Sozialamt kann man vereinbaren, dass die Miete ohne Umwege vom Sozialamt an den Vermieter geht.

 

Wie viel Miete kann ich verlangen?

Eine angemessene Miete kann man mit dem Mietenrechner (LINK: https://mietspiegel-berechnen.de/regensburg2022/) der Stadt Regensburg errechnen. Richtwert ist der Regensburger Mietspiegel (LINK: https://www.regensburg.de/fm/121/mietspiegel-2022.pdf).

 

Können Heiz- und Stromkosten abgerechnet werden?

Ja. Nebenkosten können ganz normal abgerechnet werden (auch wenn keine Miete verlangt wird), sowohl über Zähler als auch pauschal. Das muss mit den Flüchtlingen schriftlich vereinbart werden. Heizung und Strom gehören nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu den Grundleistungen.

 

Wie viele Flüchtlinge kann ich in meinen Räumlichkeiten aufnehmen?

Das muss individuell entschieden werden. Als Richtwert dient die Quadratmeterzahl der Wohnung. Pro Kind unter 6 Jahren werden 10 m² Wohnfläche vorgeschlagen. Pro Person ab 6 Jahren werden 12 m² vorgeschlagen. Eine Unterschreitung dieser Wohnfläche um 10 % ist tolerierbar; eine größere Unterschreitung individuell möglich.

 

Welche Kriterien muss mein Wohnraum erfüllen?

Die Räume müssen ganz allgemein als Wohnraum geeignet sein (Toilette, Bad, Anschlüsse für einen Herd, Spülbecken etc.). Nebenräume wie Küche, Bad, WC müssen in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Die Kreisverwaltungsbehörde überprüft die Räume.

 

Muss die Wohnung möbliert sein?

Nein. Wenn die Wohnung unmöbliert vermietet wird, erhalten die ukrainischen Flüchtlinge Möbel vom Sozialamt auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird, kann man dafür einen Mietaufschlag verlangen. Wie groß dieser Mietaufschlag ist, dafür gibt es laut Pressestelle des Landratsamtes Regensburg keinen Richtwert.

 

Wie lange dauert dieses ganze Prozedere?

Wenige Tage bis zwei Wochen, so das Landratsamt Regensburg.

 

2Das Landratsamt Regensburg versucht sich an unbürokratischen Lösungen in der Flüchtlings-Wohnungsfrage. Bravo!

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Beispiele

 

 

 Beispiel 1: Ich besitze eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung, 25 m². Ich will sie Ukrainern zur Verfügung stellen. Ich kenne eine Frau mit Kind. Was muss ich tun? Welche Unterstützung bekomme ich?

Flüchtlinge aus der Ukraine können selbstständig einen Mietvertrag abschließen. Laut Mietenrechner (LINK: https://mietspiegel-berechnen.de/regensburg2022/) der Stadt Regensburg kann man für eine hypothetische 1-Zimmer-Wohnung mit 25 m² auf dem Galgenberg, Baujahr 2017, mit Einbauküche und einem 2012 modernisierten Rohrleitungssystem 378,20 € pro Monat verlangen; da die Wohnung möbliert ist, kann man einen Aufschlag verlangen. Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes wird den Flüchtlingen die Miete erstattet. Das Geld für die Miete geht vom Sozialamt an die Flüchtlinge. Nach Vereinbarung kann der Vermieter die Miete auch direkt vom Sozialamt beziehen.

 

Beispiel 2: Ich besitze eine nicht möblierte Wohnung, 100 m², und möchte sie Ukrainern zur Verfügung stellen, kenne aber keine Flüchtlinge. An wen wende ich mich? Die Wohnung hat 5 Zimmer – wie viele Leute können hier wohnen?

Zuerst muss sich der Vermieter bei der Kreisverwaltung melden (0941/40090, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder den Wohnraum koordinieren lassen (www.ukraine-hilfe.bayern.de oder www.regensburg.de/aktuelles/regensburg-hilft-ukraine). Die Kreisverwaltung vermittelt zwischen Vermieter und Flüchtlingen. Wer die Wohnung bezieht, kann der Besitzer entscheiden. Bevor ein Flüchtling dort einziehen kann, muss der Wohnraum geprüft werden. Auf 100 m² können etwa 9 erwachsene Menschen leben (12 m² pro Erwachsenem bei einer Toleranz von 10 %). Ob mehr Menschen auf diesem Wohnraum leben dürfen, darüber entscheidet die Kreisverwaltung individuell. Da die Wohnung unmöbliert vermietet wird, erhalten die ukrainischen Flüchtlinge, an die die Wohnung vermietet werden soll, Möbel vom Sozialamt. Für eine hypothetische 5-Zimmer-Wohnung in der Altstadt mit 100 m², Baujahr 1968, mit 2 Badezimmern wäre die angemessene Miete laut Mietpreisrechner (LINK: https://mietspiegel-berechnen.de/regensburg2022/) der Stadt Regensburg 928,20 €. Diese Miete scheint uns unvorstellbar niedrig für eine ganze Altstadt-Wohnung, zumal sich der Preis laut Pressestelle der Stadt Regensburg „ausschließlich auf die jeweilige Wohnung bzw. das jeweilige Haus [bezieht]" und „die Zahl der Personen pro Wohnung [...] bei der Berechnung keine Rolle [spielt]". Für 9 Personen also knapp über 100 € Kaltmiete? Wir werden das weiter hinterfragen.

4Bisher haben über vier Millionen ukrainische Flüchtlinge das Land verlassen. 340.000 davon sind in Deutschland.

  


Die „Nachgefragt“-Reihe

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