Nachgefragt | Verschweigt die Polizei die Täternationalität?

Nachgefragt | Verschweigt die Polizei die Täternationalität?

Ob Dealerbanden am Bahnhof oder tunesische Intensivstraftäter – in Regensburg ist Migrantenkriminalität kein Novum.

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Die Ausländerkriminalität in Bayern ist hoch. Der Anteil der tatverdächtigen Nichtdeutschen ist von 36,5 % (2022) um 3,1 % auf 39,6 % (2023) angestiegen (ohne ausländerrechtliche Verstöße), wie die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) aufzeigt. Hin und wieder kommt es vor, dass die Polizei die Täternationalität in Pressemitteilungen nicht nennt. „Ob die Nationalität von Tatverdächtigen genannt wird, entscheidet die Polizei immer im Einzelfall“, so erklärte es das Polizeipräsidium Oberpfalz vor ein paar Monaten (RSZ: „Selbstzensur bei der Polizei? Täternationalität wird verschwiegen“, 18.08.2023). Hat das Verschweigen der Täternationalität System? Wir haben aktuelle Presseberichte der Polizei unter die Lupe genommen.

 

Fall 1: Messerstecherei, 14.04.2024

 

Am 14.04.2024 sei es laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz gegen Abend an einer Tankstelle im Regensburger Osten zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Gruppen mit jeweils ca. zehn Personen gekommen. Durch massives Polizeiaufgebot seien die Gruppen getrennt worden. Drei Personen hätten Stich- und Schnittverletzungen erlitten, seien aber nicht lebensgefährlich verletzt worden. Von den beiden Gruppen seien vor Ort sechs Tatverdächtige vorläufig festgenommen worden. Ein weiterer im Nachgang ermittelter Beschuldigter sei mit dem Verdacht auf zwei versuchte Tötungsdelikte und gefährliche Körperverletzung vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden. Dieser habe am 17.04. einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 19-jährigen Iraker erlassen.

Wir wollen wissen: Welcher Hintergrund hatte die Auseinandersetzung? Welche Nationalität haben sämtliche Beteiligten? Welcher Strafmaßrahmen ist möglich?

Das Polizeipräsidium Oberpfalz antwortet uns auf Nachfrage:

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass der Hintergrund der Auseinandersetzung Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen und eine abschließende Klärung noch nicht gegeben ist.

Die Beteiligten haben verschiedene Nationalitäten. Auch Deutsche waren an der Auseinandersetzung beteiligt. Sofern Sie eine detaillierte Aufstellung benötigen, bitten wir um Rückmeldung.

Bei den vielen beteiligten Personen handelte es sich zum Großteil um deutsche Staatsangehörige. Die weiteren Personen haben diverse Staatsangehörigkeiten, sodass nur unter anderem Iraker und Syrer zu nennen sind.

Der Strafmaßrahmen hängt vom angeklagten Delikt ab und obliegt der Justiz.

Auf weitere Nachfrage erklärt das Polizeipräsidium Oberpfalz:

Derzeit wird, wie bereits berichtet, durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg gegen einen 17-jährigen irakischen Staatsangehörigen aufgrund zweifachen versuchten Mordes ermittelt. Gegen diesen wurde durch das Amtsgericht Regensburg ein Untersuchungshaftbefehl erlassen.

Während der Auseinandersetzung kamen drei Jugendliche, einer davon mit ukrainische und zwei mit deutscher Staatsangehörigkeit, zu Schaden.

Insgesamt war eine Vielzahl von Beteiligten mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in den Vorfall involviert. Um die Art der jeweiligen Beteiligung zu klären, werden derzeit durch die Kriminalpolizeiinspektion vielfach Vernehmungen durchgeführt. Eine detaillierte Nennung weiterer Staatsangehörigkeiten kann aufgrund dessen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

Eine Aussage zum Migrationshintergrund kann ebenfalls nicht getroffen werden, da dieser durch die Polizei nicht erhoben wird.

 

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Fall 2: Waffen & Rauschgift, 17.04.2024

 

Laut Pressebericht des Polizeipräsidiums Oberpfalz seien am 17.04.2024 bei vier Durchsuchungen in Regensburg und einer in Parsberg Betäubungsmittel in großen Mengen sichergestellt worden: 400 Ecstasy-Tabletten, 60 g Kokain, mehrere psilocybinhaltige Pilze, 120 g Marihuana, Haschisch und diverse Rauschgiftutensilien, welche auf einen Handel mit Betäubungsmittel hindeuten. Außerdem seien durch die Polizeikräfte eine Vielzahl an Datenträger, ein fünfstelliger Bargeldbetrag und verschiedenste Waffen, darunter eine Schreckschusspistole sichergestellt worden. Drei Männern im Alter von 19 bis 21 Jahren werde das Verbrechen des Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Auf unsere Fragen antwortet das Polizeipräsidium Oberpfalz folgendermaßen:

1. Welche Nationalität haben die drei Tatverdächtigen?

Bei den drei Tatverdächtigen handelt es sich jeweils um deutsche Staatsangehörige.

2. Haben die drei Tatverdächtigen Migrationshintergrund?

Nein. (Anm.d.Red.: Die Aussage ist widersprüchlich, siehe oben: „Eine Aussage zum Migrationshintergrund kann ebenfalls nicht getroffen werden, da dieser durch die Polizei nicht erhoben wird.“)

3. Welcher Strafmaßrahmen ist möglich?

Die Bemessung der Strafe obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht.

 

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Fall 3: Pkw-Aufbruch, 26.12.2023

 

In einer aktuellen Pressemitteilung dankt die Polizeiinspektion Regensburg Süd einer Bürgerin, die in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag die Polizei verständigte, nachdem sie beobachtete, wie sich mehrere Personen an einem Fahrzeug zu schaffen machten. Aufgrund der detaillierten Personenbeschreibungen für die jungen Männer und der Fluchtrichtung, die sie habe angeben können, haben im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen insgesamt fünf Tatverdächtige festgenommen werden können, bei welchen Diebesgut aus dem Pkw sowie Aufbruchswerkzeug sichergestellt worden sei. Im Nachgang seien diesen Tatverdächtigen noch weitere Pkw-Aufbrüche zugeordnet worden. Gegen die Männer sei ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Falls des Diebstahls aus einem Kraftfahrzeug eingeleitet worden. Die Nationalität der Täter wurde von der Polizei nicht angegeben.

Wir stellen unsere Fragen. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd antwortet:

Von den Tatverdächtigen habe drei die tunesische, einer die syrische und einer die libysche Staatsangehörigkeit.

Bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor (§243 StGB)

 

Nationalität verschweigen ist Unsinn

 

Scheinbar nach Belieben gibt die Polizei die Täternationalität an oder lässt sie weg. Der Leser geht davon aus, dass es sich bei Tatverdächtigen ohne Angabe der Nationalität um Migranten handelt. Das Verschweigen der Täternationalität bietet dann Zündstoff für Missverständnisse und Verschwörungstheorien. (lnw)
 


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