Nachgefragt | Wachsweiche Justiz schont tunesischen Sexualstraftäter

Nachgefragt | Wachsweiche Justiz schont tunesischen Sexualstraftäter

Wachsweiche Justiz: Mutmaßlicher Sexualverbrecher wieder frei.

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Ein 19-jähriger Tunesier zwingt einen 21-jährigen Deutschen zum Oralverkehr. Die Polizei nimmt ihn fest, lässt ihn aber wieder laufen. Wie kann das sein?

Sexualstraftäter auf freiem Fuß

Am 30.10.2023 veröffentlichte das Polizeipräsidium Oberpfalz eine Pressemitteilung über einen 19-Jährigen, der am 29.10.2023 einen 21-Jährigen zum Oralverkehr zwang, festgenommen wurde, aber wieder auf freien Fuß kam, wie die MZ berichtete. In der Pressemitteilung steht: „Gegen 05:00 Uhr lernten sich im Bereich des Fuchsengang [Nähe Bahnhof, Anm. d. Red.] zwei junge Männer kennen. Nach anfänglich ausgetauschten Zärtlichkeiten, zwang der Jüngere den anderen zum Oralverkehr. Nachdem der 21-Jährige den Polizeinotruf wählte, soll er durch den Tatverdächtigen geschlagen worden sein, welcher nach der Tat von der Örtlichkeit floh. Bei der Flucht verfolgte der 21-Jährige den Tatverdächtigen, bis dieser im Bereich des Stobäusplatz durch die Polizei festgenommen werden konnte.“

Dieser kurze Text wirft ein paar Fragen auf: Warum wurde die Nationalität nicht genannt? Warum kam der Sexualverbrecher ohne weiteres frei? Ist die Polizei frustriert von der zahnlosen Justiz? Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz beantwortet unsere Fragen:

Täter: ausländischer Staatsangehöriger

Stadtzeitung: Welche Nationalität haben Täter und Opfer? Haben sie Migrationshintergrund?

Polizei: Der Beschuldigte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit [laut MZ eine tunesische, Anm. d. Red.], der Geschädigte eine deutsche. Da ein Migrationshintergrund polizeilich nicht erfasst wird, kann dazu keine Aussage getroffen werden.

Täternationalität nicht relevant?

Stadtzeitung: Warum wurde das in der Pressemitteilung nicht angegeben?

Polizei: Wie Ihnen bereits am 16.08.2023 mitgeteilt [hier stellten wir eine ähnliche Anfrage, Anm.d.Red.], erfolgt die Nennung der Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Hierbei erfolgt grundsätzlich keine Nennung von Staatsangehörigkeiten, außer diese ist insbesondere für die Tatzusammenhänge relevant oder es handelt sich um ein Delikt von besonderer Schwere. In diesem Einzelfall sind die Staatsangehörigkeiten nicht für den Tatzusammenhang relevant und die genauen Umstände der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, sodass die Staatsangehörigkeiten nicht genannt wurden.

Wieder Schauplatz eines Sexualdelikts: Der Bahnhofsbereich von Regensburg.
Bild: © LNW

Richter entscheidet: Kein Haftbefehl

Stadtzeitung: Ist es üblich, dass ein Sexualverbrecher nach Feststellung der Personalien wieder auf freien Fuß kommt?

Polizei: In diesem Fall wurde kein Haftbefehl erlassen. Dies erfolgt nach gesetzlichen Regelungen der Strafprozessordnung, über die ein Richter entscheidet.

Sexueller Gefahrenherd auf freiem Fuß

Stadtzeitung: Verschärft sich nicht dadurch die Sicherheitslage weiter, wenn man einen offensichtlichen sexuellen Gefahrenherd wieder aus dem sicheren Gewahrsam entlässt?

Polizei: Die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen obliegt dem Gericht.

Polizei machtlos?

Stadtzeitung: Löst dieses Handeln der Justiz bei der Polizei Frustration aus? Hat diese Frustration Auswirkung auf die Kriminalitätsbekämpfung?

Polizei: Eine Entscheidung der Justiz bewertet nicht die Qualität der polizeilichen Arbeit, sodass der innere Antrieb bei Polizeibeamten nicht von Gerichtsentscheidungen abhängt.

Schützt Justiz ausländische Straftäter?

Die Arbeit von Polizei und Justiz sollten Hand in Hand gehen. In Regensburg scheint die wachsweiche Justiz der Polizeiarbeit jedoch entgegenzuwirken. Unlängst wurde ein Afghane wegen Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und sexueller Belästigung in mehreren Fällen zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt (wir haben berichtet). Hat die Justiz beim Thema Ausländerkriminalität die Scheuklappen auf? Wir bleiben dran. (lnw)

 


Die „Nachgefragt“-Reihe

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