
Nachgefragt | Polizei Mittelfranken: Warum wird Täternationalität zum Staatsgeheimnis?
Polizeipräsidium Oberpfalz
Das Polizeipräsidium Oberpfalz gibt die Täternationalität in ihren Polizeiberichten relativ häufig an, seit die Stadtzeitung immer wieder nachbohrt.
Serienspanner ist Eritreer
Wir stoßen auf die Meldung „Zivilpolizisten nehmen mutmaßlichen Serienspanner fest – zahlreiche Taten aufgeklärt“ (Regensburg) und fragen nach Nationalität und Migrationshintergrund. Die Antwort: „Bezugnehmend auf Ihre Frage 1 kann ich Ihnen mitteilen, dass der Tatverdächtige eritreische Staatsangehörigkeit hat. Zu Frage 2 können wir Ihnen keine Auskunft geben. Die Begründung hierzu haben wir Ihnen bereits mehrfach kommuniziert.“ Der Grund: „Der Migrationshintergrund von Personen wird durch die Polizei nicht erhoben.“
Polizeiinspektion Regensburg Süd
Die Meldungen der Regensburger Polizeiinspektionen Nord und Süd sind vergleichsweise kurz und eine Angabe zur Täternationalität wird meist nicht gemacht. Aber zum Migrationshintergrund können uns die praxisnäheren Regensburger Polizeiinspektionen immer wieder Auskunft geben.
Flaschenwerfer ist Äthiopier
Wir beziehen uns auf die Meldung „Flaschenwerfer festgenommen“ und stellen unsere Fragen. Auf der Landshuter Straße wurde nämlich ein fahrendes Auto mit einer Flasche beworfen. Die PI Regensburg Süd antwortet: „Der Tatverdächtige hat die äthiopische Staatsbürgerschaft.“
Polizeipräsidium Mittelfranken
Das Polizeipräsidium Mittelfranken macht kaum Angaben zum Migrationshintergrund. Letztes Jahr wollten wir wissen, warum. Man antwortete uns: „Das Polizeipräsidium Mittelfranken verzichtet in seinen Pressemeldungen grundsätzlich auf die Nennung von Nationalitäten. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind ein begründbares öffentliches Interesse oder ein begründbarer Sachbezug. Auf journalistische Anfrage nennen wir die Nationalitäten der Tatverdächtigen in jedem Fall.“ Außerdem: „Über einen möglichen Migrationshintergrund von Beteiligten liegen uns in der Regel keine Informationen vor.“
Patzige Antwort
Wir beziehen uns auf drei Polizeimeldungen und fragen nach Nationalität und Migrationshintergrund. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken antwortet: „1. ‚POL-MFR: (510) Mann belästigte Frauen – Festnahme‘, 19.05.2025 – eritreisch“, „2. ‚POL-MFR: (509) Auf frischer Tat ertappt - Kellereinbrecher festgenommen‘, 19.05.2025 – syrisch“, „3. ‚POL-MFR: (506) Mann bedrohte und würgte Polizeibeamtin‘, 18.05.2025 – deutsch“. Der Pressesprecher schreibt außerdem: „Da im Zuge der polizeilichen Sachbearbeitung eine Ahnenforschung nicht vorgesehen ist, kann ich Ihnen Frage 2 nicht beantworten.“
Angabe zum Migrationshintergrund nicht notwendig?
Wir meinen: Die Gesellschaft will wissen, wer welche Verbrechen verübt – political correctness hat hier nichts verloren. Und das Interesse der Gesellschaft an Informationen zur Nationalität ist genau dasselbe wie zum Migrationshintergrund. Die Bevölkerung ist den Behörden und den Medien gegenüber misstrauisch geworden: Jeder Straftäter ohne Angabe zur Nationalität könnte ein Migrant sein. Jeder deutsche Tatverdächtige ein sogenannter „Passdeutscher“. Jede Verweigerung dieser Informationen spielt nur der AfD in die Karten. (lnw)
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- gepostet am: Donnerstag, 22. Mai 2025