Nachgefragt | Kunst darf alles – in Regensburg nicht?

Nachgefragt | Kunst darf alles – in Regensburg nicht?

Dultgäste feiern „Layla“ als „Protestlied“ gegen die Sprechpolizei. (Symbolfoto)

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Die Dult ist vorbei. Entgegen der veröffentlichter Meinung war sie eher schlecht besucht. Die Marktkaufleute beklagten sich über mäßige Besucherzahlen und Umsätze. Doch das wurde von einem anderen Thema überschattet, denn mal wieder kochte die Sexismusdebatte hoch. Der Ballermannhit „Layla“ wurde auf verschiedenen Volksfesten verboten. Auf der Regensburger Dult erfreulicherweise jedoch nicht. Bei unserer Recherche hierzu stellten wir aber fest, dass die Stadt seit geraumer Zeit andere Lieder in den Bierzelten verbietet. Hat da die Kunstfreiheit noch was zu melden? Wir haben nachgefragt.

„Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla / Sie ist schöner, jünger, geiler“, so lauten die berüchtigten Zeilen des Liedes von DJ Robin und Schürze. Wegen der Debatten um Sexismus, toxische Maskulinität und politische Unkorrektheit ist das Lied in allen Medien präsent. Nicht zuletzt durch die Untersagung auf verschiedenen Volksfesten wie in Würzburg und Düsseldorf erlangte das Lied Allbekanntheit in Deutschland. Auf der Regensburger Herbstdult war das Lied nicht verboten, es wurde sogar häufig gespielt oder auch in den Bandpausen von den Zeltgästen selbst angestimmt. Dafür sind zwei andere Lieder auf der Regensburger Dult verboten: Der Welthit „Jeanny“ von Falco und das „Donaulied“. Bei „Jeanny“ geht es um die Vergewaltigung und den Mord an einem jungen Stalkingopfer. Im „Donaulied“ um die Vergewaltigung einer schlafenden Frau. Täter ist in beiden Fällen das lyrische Ich. Doch wie lässt sich so ein Verbot rechtlich durchsetzen?

Die Stadt verbietet Lieder

Wir haben uns bei der Pressestelle der Stadt Regensburg erkundigt. Man schreibt uns: „Ein entsprechender Passus steht im Vertragswerk, das zwischen der Stadt als Veranstalterin und den Festzeltbetreibern geschlossen wird: ‚Der/die Festwirt/in wird dazu verpflichtet sicherzustellen, dass bei dem Bierzeltbetrieb mit Musikkapellen weder das Donaulied noch das Lied Jeanny vom Interpreten Falco aufgeführt werden sowie Lieder mit anderen diskriminierenden oder herabwürdigenden Textinhalten.‘ Die Dultverträge wurden 2019 überarbeitet und der Passus zum ‚Donaulied‘ aufgenommen. Die Verträge mit Wirtinnen und Wirten sind privatrechtlicher Natur. Ausfluss der Privatautonomie ist die inhaltliche Vertragsfreiheit. Die Stadt Regensburg als Veranstalterin der Dulten macht damit von ihrer rechtlichen Option Gebrauch, die Aufführung von Liedgut mit diskriminierenden, rassistischen und sexistischen Inhalten zu untersagen. Das ist nicht nur eine Frage des guten Geschmacks – die Stadt möchte damit proaktiv verhindern, dass Besucherinnen und Besucher der Festzelte möglicherweise von den musikalischen Darbietungen in ihren Gefühlen oder gar in ihren Rechten verletzt werden.“

Darf die Stadt das? Anwältin Dr. Schrems-Scherbarth klärt auf

11 Anwältin Dr. Diane Schrems-Scherbarth. © Fotostudio Daniel

Was heißt das jetzt aber genau? Darf sich die Stadt einfach über die Kunstfreiheit, die ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht ist, hinwegsetzen? Die Regensburger Rechtsanwältin Dr. Diane Schrems-Scherbarth ordnet uns die Stellungnahme der Stadt juristisch ein: Dass die Stadt in Verträgen festsetzen dürfe, was sie wolle, stimme nicht. Die Kunstfreiheit sei eine der garantierten Grundrechte und die seien nur schwer einzuschränken. Grundrechte gälten auch, wenn die Stadt Regensburg privatrechtliche Verträge schließe. Im Rahmen der Kunstfreiheit dürften Lieder auch herabwürdigende Inhalte haben. Die Stadt müsse sich überlegen, ob die Lieder in Persönlichkeitsrecht eingriffen. Wenn die Stadt Regensburg einfach nach Belieben Lieder verbieten könnte, greife sie so in den Wettbewerb auf dem Musikmarkt ein – und das sei problematisch. Nicht ganz so einfach zu klären sei hingegen die Frage, ob ein Lied einer Coverband überhaupt juristisch als Kunst gelte und somit durch die Kunstfreiheit geschützt sei.

 


Hier zur vollständigen Stellungnahme

Dr. Diane Schrems-Scherbarth ist Rechtsanwältin für Vertrags-, Jagd-, Wohnungseigentums-, Wirtschafts und Gesellschaftsrecht. Sie ist zusammen mit Dr. Florian P. Schrems in der eigenen Kanzlei „Dr. Schrems und Partner mbB“ selbstständig. Frau Dr. Schrems-Scherbarth erläutert ausführlich:

Die Stadt Regensburg scheint nach ihren Ausführungen der Meinung zu sein, da die Verträge mit den Veranstaltern der Stadt privatrechtlicher Natur sind, sich nicht an Grundrechte halten zu müssen. Richtig ist, dass sich auch nach den Grundsätzen der mittelbaren Drittwirkung kein objektives Verfassungsprinzip entnehmen lässt, wonach die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten hinsichtlich der Kunstfreiheit gerecht zu gestalten wären.

Die Stadt Regensburg ist und bleibt jedoch auch im Rahmen der Fiskalverwaltung ein Vertreter der öffentlichen Hand!

Auch bei privatwirtschaftlichem Handeln der öffentlichen Hand liegt nach herrschender Meinung eine Grundrechtsbindung vor. Die lapidare Erklärung der Stadt Regensburg, aufgrund des privatwirtschaftlichen Handelns und der Vertragsfreiheit sei das Verbot von Liedern gerechtfertigt, ist in dieser Form deshalb nicht zutreffend.

Art. 1 III GG bindet die vollziehende Gewalt an die Grundrechte, unabhängig davon wie diese tätig wird. Die privatrechtliche Betätigung ist davon nicht ausgenommen (Vgl. BVerfG (K) NJW 2016, 3153; BGH NJW 2015, 2892; VG München, Beschluss v. 07.02.2018 – M 7 E 18.451; Kingreen/Poscher Grundrechte Rn. 235).

Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes schützt die Kunstfreiheit als hohes Gut. Der mit der Versagung der Lieder von Ihnen angenommene verbundene Eingriff in die Kunstfreiheit ist nicht aufgrund des zivilrechtlichen Hausrechts von vorneherein gerechtfertigt. Die Grundrechtsbindung der Stadt Regensburg bedingt, dass das Verbot der Lieder nur dann gerechtfertigt ist, wenn dies zum Schutz wesentlicher Rechtsgüter dient (z. B. dem Kinder- und Jugendschutz, Persönlichkeitsrecht).

Ob diese Rechtfertigung bei Verboten von freien Interpretationen des Liedes Jeanny oder des Donauliedes z.B. aufgrund des Jugendschutzes zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen. Es ist allerdings zu bezweifeln, dass das Verbot aller „Lieder mit […] oder herabwürdigenden Textinhalten“ bestimmt genug ist, einen Eingriff in die Kunstfreiheit zu rechtfertigen. Die Kunstfreiheit umfasst auch die Wahl eines jugendgefährdenden, zum Beispiel Gewalt und Sexualität aufgreifenden Inhalts sowie dessen Verarbeitung nach der von dem Künstler selbst gewählten Darstellungsart (https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/was-wird-indiziert/abwaegung-mit-grundrechten), solange es die Grenzen der Grundrechte anderer nicht überschreitet.

Grundsätzlich wäre auch zu beachten, dass mildere Mittel zum Schutze der Jugend, z.B. ein Spielen der Lieder erst ab 20 Uhr o.ä. zugunsten des Jugendschutzes von der Stadt Regensburg zu erwägen wären, so dass die Einschränkung geringer wäre als ein totales Verbot.


 

Was denken die Festzeltwirte?

Im Hahn-Zelt geht man mit der Stadt Regensbug d‘accord. Der stellvertretende Geschäftsleiter Mitko Avramov zum Thema: „Wir das Hahn Zelt sind als Familien-Festzelt bekannt, bei uns haben Lieder mit sexistischem Inhalt keinen Platz. Unsere Bands verzichten ebenfalls auf Lieder über Gewalt und Diskriminierung. Wir erwarten von unseren Bands stimmungsvolle bayerische Bierzeltmusik und hier gibt es ein fast unerschöpfliches Repertoire. Im Übrigen behalten wir uns als Festzeltbetreiber das Recht vor, selbst zu entscheiden welche Musik auf unserer Bühne gespielt wird. Wir haben im Juni 2020 die Petition ‚Kein Donaulied mehr auf der Regensburger Dult‘ unterzeichnet.“ Wir fragen auch bei Alfred Glöckl nach, dem Inhaber des gleichnamigen Glöckl-Festzelts. Er möchte sich jedoch zum Thema nicht äußern.

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In den Zelten wird „Layla“ gefeiert

Wir haben uns auf der Dult umgehört, was die Gäste von „Layla“ und den Verboten einzelner Lieder auf dem Regensburger Volksfest halten (die vollständige Umfrage ist nach dem Artikel zu finden). Für Valentin Schatz (17 Jahre, Schüler, Pentling) wäre ein Verbot von „Layla“ inkonsequent: „Wenn man das Lied [„Layla“] wegen Sexismus verbieten sollte, sollte man auch viele Raplieder und ‚Skandal im Sperrbezirk‘ verbieten.“ Valentin Spreizer (17 Jahre, Schüler, Lappersdorf) findet „Layla“ gut: „Es ist halt n gutes Lied, weil jeder mitsingen kann. In Italien haben wirs inner Karaokebar gesungen und selbst die Italiener haben es gekannt. Es ist halt durch die ewigen Diskussionen und Verbote bekannt geworden.“ Thomas Schindler (52 Jahre, Projektleiter, Obertraubling) hat eine klare Meinung: „Das ist Kunst und so solls auch bleiben. Ich find sogar, dass es Zensur ist und das ist laut Grundgesetz verboten.“ Armin Miller (29 Jahre, Regensburg, Prüfingenieur) sagt: „Sich ein einzelnes [Lied] rauszupicken und zu sagen, das ist verboten, ist blöd. Wenn die Lieder vom Text her ähnlich sind, müsste man konsequenterweise auch viele Raplieder verbieten.“ Kathrin Lechl (27 Jahre, Regensburg, Redakteurin) versteht die Entscheidung: „Ich wusste gar nicht, dass ‚Jeanny‘ auf der Dult verboten ist. Ich kanns nachvollziehen, aber finde nicht, dass mans verbieten muss.“ Sabrina Seltmann (23 Jahre, Bankkauffrau, Regensburg) meint: „Dass das ‚Donaulied‘ verboten wurde, find ich fast n bisschen schade. Hab mir auch lange keine Gedanken drüber gemacht, worum es geht. Niemand, der das singt, denkt doch über den Text nach. Mit Kunstfreiheit passt das eigentlich gar nicht mehr zusammen.“

Watschn für die Sprechpolizei

Die Dultbesucher stehen der „Layla“-Debatte gelassen gegenüber. Durch die Diskussion um ein Verbot wird „Layla“ zum Protestlied gegen die Cancel-Culture hochstilisiert. In dieser Frage ist die Sprechpolizei klar in der Minderheit. Daraus sollte man lernen. Und endlich aufhören, jede Kleinigkeit reglementieren zu wollen. Bei den auf der Dult verbotenen Liedern „Jeanny“ und dem „Donaulied“ scheiden sich jedoch die Geister. Die Frage, wo Kunstfreiheit anfangen und wo sie aufhören soll, bleibt unbeantwortet. Wie weit sollte die Kunstfreiheit gehen – was denkt Regensburg? Einsendungen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das Kontaktformular. Wir werden berichten. (lnw)

 


3Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht. Kann man sie so einfach aushebeln?

 

Was denken die Dultbesucher genau?

 

Valentin Schatz (li.), 17 Jahre, Schüler, Pentling und Valentin Spreizer, 17 Jahre, Schüler, Lappersdorf.

Valentin Schatz: „‚Layla‘ wurde sogar schon auf der Maidult gespielt, aber der Hype kam erst danach. Wenn man das Lied wegen Sexismus verbieten sollte, sollte man auch viele Raplieder und ‚Skandal im Sperrbezirk‘ verbieten. Also, ich bin gegen ein Verbot. Das ‚Donaulied‘ sollte allerdings tatsächlich nicht in Zelten gespielt werden. Das kann ich nachvollziehen. Aber es ist lustig, wenns gesungen wird, weils Stimmung macht. Aber Kunstfreiheit sollte trotzdem gegeben sein.“

Valentin Spreizer: „Ich finde ‚Layla‘ sehr gut. Es ist halt n gutes Lied, weil jeder mitsingen kann. In Italien haben wirs inner Karaokebar gesungen und selbst die Italiener haben es gekannt. Es ist halt durch die ewigen Diskussionen und Verbote bekannt geworden. Und es gibt halt schon so viele Lieder, die in die Richtung gehen. Wenn man ‚Layla‘ verbietet, dann müsste man auch alles an Schlager verbieten, was in die Richtung geht. Am Ende des Tages hört man ja auch Deutschrap. Da weicht das Thema ja meistens nicht weit ab. Deutschrapper können darüber rappen, dass sie jemanden erschossen haben, aber ‚Layla‘ soll verboten werden … Es passt nicht mit der Kunstfreiheit zusammen. Ich find, die Künstler, die das schreiben, sollten sich trotzdem Gedanken über ihre Texte machen.“

Thomas Schindler, 52 Jahre, Projektleiter, Obertraubling.

Thomas Schindler: „Ich hab das Lied ‚Layla‘ noch nicht so oft gehört, aber ich könnt jetzt nichts Negatives sagen. Nicht so meine Musik, aber man kanns sich anhören. Aber sollte es verboten sein? Dann könnt ich jetzt 20 Songs aufzählen, die man auch nicht spielen sollte – ‚Skandal im Sperrbezirk‘, ‚Zehn nackte Friseusen‘ ... Das ist Kunst und so solls auch bleiben. Ich find sogar, dass es Zensur ist und das ist laut Grundgesetz verboten. Bekannt wurde ‚Layla‘ ja auch nur, weil so ein Hype drum gemacht wird. Nur weil die Spinner das Lied verboten hätten. War bei ‚Skandal im Sperrbezirk‘ und ‚Jeanny‘ das gleiche. So lange Comedy gemacht werden kann, solltens Musiker auch dürfen. Oder auch das ‚Donaulied‘! Gott, das haben wir als Teenies in den Schulfreizeiten gesungen und keiner wäre darauf gekommen, dass es einen sexistischen Hintergrund hat! Warum also das eine Lied verbieten und das andere nicht? Das ist einfach lächerlich.“

Armin Miller (li.), 29 Jahre, Regensburg, Prüfingenieur und Kathrin Lechl, 27 Jahre, Regensburg, Redakteurin.

Armin Miller: „Um ehrlich zu sein, ich habe keine Meinung zu ‚Layla‘. Mann kennts irgendwie. Einerseits kann ich die Debatte verstehen, andererseits bringen solche Verbote nicht viel oder wie in diesem Fall sogar das Gegenteil. Dass ‚Jeanny‘ auf der Dult verboten ist, wusste ich jetzt auch nicht. Um ehrlich zu sein, das ist ja jetzt nur eines von vielen Liedern. Sich ein einzelnes rauszupicken und zu sagen, das ist verboten, ist blöd. Wenn die Lieder vom Text her ähnlich sind, müsste man konsequenterweise auch viele Raplieder verbieten. Gleiches Thema mit dem ‚Donaulied‘. Wo fängt Kunstfreiheit an, wo hört sie auf? Muss ich ehrlich sein, hab ich mir noch keine Gedanken drüber gemacht. Man kann drüber diskutieren. Ist sone Grauzone.“

Kathrin Lechl: „Mir gefällt ‚Layla‘ nicht, aber ich kann allgemein nichts mit Schlager anfangen. Ich wusste gar nicht, dass ‚Jeanny‘ auf der Dult verboten ist. Ich kanns nachvollziehen, aber finde nicht, dass mans verbieten muss. Wenn das eine Lied verboten ist, müsste mans andere auch verbieten. Dann gäbs ne lange Liste. Ist die Frage, obs dann noch was bringt. Da müsste sich jemand zeitintensiv damit beschäftigen.“

Sabrina Seltmann, 23 Jahre, Bankkauffrau, Regensburg

Sabrina Seltmann: „Also, ich find ‚Layla‘ cool. Es ist einfach ein Partylied. Die Band hat es vorhin erst gespielt. Drei Mal. Der Text ist einfach so sinnlos. Aber sinnlose Texte sind halt leicht und geil. Wie jedes Ballermannlied. ‚Jeanny‘ von Falco ist vom Thema her viel schlimmer als ‚Layla‘, deshalb müsste entweder alles in diesem Bereich verboten werden oder gar nix. Alle Lieder mit irgendeinem Namen im Titel: Anna-Lena, Olivia ... Dann dürfte man gar kein Lied mehr spielen. Wär aber schade, wenn sie alles verbieten. Jeder soll ja machen können dürfen, was er will. Und jeder kann ja entscheiden, was er sich anhört. Dass das ‚Donaulied‘ verboten wurde, find ich fast n bisschen schade. Hab mir auch lange keine Gedanken drüber gemacht, worum es geht. Niemand, der das singt, denkt doch über den Text nach. Mit Kunstfreiheit passt das eigentlich gar nicht mehr zusammen. Warum sollte ich das nicht dürfen?“

 


Die „Nachgefragt“-Reihe

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  • gepostet am: Dienstag, 13. September 2022

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