Nachgefragt | Februar-Christkindlmarkt – Regensburg gängelt seine Veranstalter

Nachgefragt | Februar-Christkindlmarkt – Regensburg gängelt seine Veranstalter

Mitte Februar sah es in Regensburg noch so aus.

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Die Stadt Regensburg bewirbt auch noch im Februar ihren vergangen Christkindlmarkt. An diesem Kuriosum hat sich die MZ neulich abgearbeitet („In Regensburg gelten eigene Regeln – und eigene Zeiten“, 12.02.2025). Doch es kommt noch besser: Allen Veranstaltern, die ihre Veranstaltungsplakate auch nur einen Tag länger hängen lassen als acht Wochen, droht ein fettes Bußgeld. Uns liegt der Schriftverkehr verschiedener Veranstalter mit der Stadt vor. Ist das fair?

Wir konfrontieren die Stadt

Wir wollen wissen: Führt die Stadt Regensburg ein Bußgeldverfahren gegen sich selbst? Wie rechtfertigt sie diesen Verstoß gegen den für Ämter und Behörden strikt geltenden Gleichbehandlungsgrundsatz? Wann wird die Stadt den Veranstaltern ihre Bußgelder zurückzahlen, um diesen Fehler zu korrigieren?

Die Stadt scheinbar ahnungslos

Eine Sprecherin antwortet uns: „Anfang dieser Woche werden die Christkindlmarkt-Banner ausgetauscht. Leider gab es zeitliche Verzögerungen. Eine Plakatierungsordnung, in der explizit eine maximale Genehmigungsdauer festgelegt wird, ist uns nicht bekannt (ausgenommen für Wahlplakate). Gerne können Sie Ihre Informationen auch nochmal konkretisieren bzw. uns den konkreten Fall nennen.“

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Wir bleiben hartnäckig

Wir sind sehr verwundert, dass die Pressestelle, die über alles informiert sein müsste, über den Sachverhalt nicht Bescheid weiß – das wirft die Frage auf, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage dieser Bußgeldverfahren existiert. Wir konkretisieren: Es geht um Plakate und Transparente auf Regensburger Stadtgebiet, die für eine konkrete Veranstaltung werben. Uns liegen mehrere „[Zwangsgeldandrohungen] aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen die Plakatiererlaubnis“ vor. Damit werde das „Landesstraf- und [Verordnungsgesetz] (LStVG) in Verbindung mit der Plakatierverordnung der Stadt Regensburg (PlV)“ vollzogen. In diesem Zusammenhang liegt uns Schriftverkehr des Amts für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr vor, dem zufolge die maximale Genehmigungsdauer für Plakate auf dem Stadtgebiet acht Wochen betrage. Außerdem könne nur ein solcher Plakatierantrag pro Veranstaltung gestellt werden.

Stadt verschanzt sich hinter Mauer aus Bürokratie

Jetzt antwortet uns die Stadt ausführlich. Die Veranstalter hätten Privatgrund plakatiert. Dort dürfen laut Stadt gar keine Plakate angebracht werden bzw. nur mit Genehmigung, und das nur für höchstens acht Wochen. So solle das Orts- und Landschaftsbild geschützt werden.

Die Stadt jedoch habe ihre Plakate nicht auf Privatgrund angebracht, somit gelte auch keine acht-Wochen-Vorgabe. Weiterhin habe das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr (also gewissermaßen die Stadt selbst) acht Werbestandorte vom 11.11.2024 bis zum 11.11.2025 genehmigt. Diese Großplakattafeln würden nicht nur für den Christkindlmarkt genutzt werden, sondern auch für andere Veranstaltungen der Stadt. Deshalb bestehe hier keine Vergleichbarkeit und somit auch keine Ungleichbehandlung, so schließt die Pressestelle ab.

(Die vollständige Antwort finden Sie hier.)

In dem jetzt geschilderten Fall handelt es sich um eine Bewerbung/Plakatierungen für eine Veranstaltung auf Privatgrund.

Grundsätzlich sieht die Plakatierverordnung der Stadt Regensburg vor, dass im Stadtgebiet auf Privatgrund gar keine Plakate angebracht werden dürfen bzw. nur nach vorheriger Genehmigung (vgl. § 1 PlV).

Gem. § 3 PlV kann die Stadt in besonderen Fällen Ausnahmen von der Vorschrift des § 1 Abs. 1 bewilligen, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt werden.

Veranstalter erhalten i. d. R. eine Erlaubnis im Rahmen dieser Ausnahmemöglichkeit nach § 3 PlV. Die in § 3 genannte „festgesetzte Frist“ wurde für alle Plakatierungen auf Privatgrund auf max. acht Wochen festgelegt, da bei Einhaltung dieses Zeitraums von keiner Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes ausgegangen wird.

Ebenso wurde aus diesem Grund eine maximale Anzahl von 50 Plakatstandorten festgelegt. Diese Festlegungen liegen im Ermessen der Stadt Regensburg.

Weitere Informationen zur Anbringung von Plakaten/Werbebannern unter Stadt Regensburg - Bürgerservice - Dienstleistungen

Sog. öffentliche Anschläge, welche keiner gewerblichen oder beruflichen Zielrichtung dienen

In der Öffentlichkeit befinden sich Plakate, wenn sie von einem größeren unbestimmten Personenkreis wahrgenommen werden können.

Das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr ist für die entsprechende Plakatiererlaubnis zuständig, wenn diese Plakate Veranstaltungen, Märkte, Ausstellungen, Feste etc. betreffen, die durch einen unbestimmten Personenkreis wahrgenommen werden können.

Die Verordnung der Stadt Regensburg über das Anbringen von Anschlägen, Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Plakatier-Verordnung / PlV vom 19. Dezember 2013) enthält keine generelle Vorgabe von acht Wochen (Festsetzung erfolgt im Einzelfall im Bescheid).

Sondernutzungen des gewidmeten, öffentlichen Straßenraums – im konkreten Fall: Sondernutzung für acht Großplakattafeln (Traversen)

Der Genehmigung liegt ein Bescheid zugrunde für acht Standorte für die Zeit von 11. November 2024 bis 10. November 2025. Besonderheit hierbei ist, dass nicht eine Veranstaltung, sondern im Genehmigungszeitraum mehrere Veranstaltungen der Stadt mittels dieser Traverse beworben werden können. Die gewährte Sondernutzung bezieht sich nur auf die Traverse und nicht auf die einzelnen Veranstaltungen, die darauf beworben werden. Deshalb besteht hier keine Vergleichbarkeit und somit auch keine Ungleichbehandlung.

Ein Schildbürgerstreich?

Komisch, dass die Stadt für ihre Zwecke den Ort der Werbung genehmigen lässt, aber von Veranstaltern verlangt, den Werbungsinhalt genehmigen zu lassen. Ebenso absurd scheint die unterschiedliche Behandlung für Werbemittel auf Privatgrund und auf Nicht-Privatgrund. Als könnten die Trägergestelle, an welchen die Stadt ihre Plakate befestigt, nicht ebenso auf Dauer das Ortsbild verschandeln.

Veranstalter sind erzürnt

Die Gängelung von lokalen Veranstaltern durch die Stadt scheint System zu haben. Uns liegt Schriftverkehr von Veranstaltern vor, deren Werbestandorte auf mysteriöse Weise um 70 % gekürzt werden, oder die für Werbeplakate belangt werden, die gar nicht ihnen gehören. Wir erinnern uns auch an den Arcaden Beach, der vor anderthalb Jahren von einer widersinnigen bürokratischen Hürde wochenlang daran gehindert wurde, überhaupt zu eröffnen (wir haben berichtet). Wir gedenken auch der traditionellen Freisitze des Regensburger Hofbräuhauses, die fast einem bürokratischen Rundumschlag zum Opfer gefallen sind (wir haben berichtet). Immer wieder belegt die Regensburger Verwaltung Veranstalter und Gastronomen, die das kulturelle Leben bereichern und Kaufkraft in die Stadt holen, mit aberwitzigen Auflagen. Wo bleibt der deutsche Elon Musk, der unsere Bürokratie massiv abbaut? (lnw)

 


Die „Nachgefragt“-Reihe

  • gepostet am: Freitag, 21. Februar 2025

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