Nachgefragt | Update: Migrant verschuldet Autounfall – aber Geschädigte soll Kosten tragen

Nachgefragt | Update: Migrant verschuldet Autounfall – aber Geschädigte soll Kosten tragen

Spiegel ab und Tür nicht mehr zu öffnen. Schaden: 10.500 €.

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Vergangenen Monat verursachte ein Asylempfänger über 10.000 € Schaden am Auto einer jungen Studentin (wir haben berichtet). Der Mann fuhr ihr mit dem Fahrrad in die Seite. Er ist weder versichert, noch kann er genug Geld für die Reparatur aufbringen. Zu einem Polizeitermin taucht der Mann gar nicht erst auf. Die junge Frau bleibt ratlos zurück.

Für Fremdverschulden geradestehen?

Es ist wie verhext: Die junge Frau ist auf ihren Wagen angewiesen. Zwar übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten, die sich laut Stadtzeitungsinformation auf 10.500 € belaufen, aber sie muss 300 € Selbstbeteiligungsgebühr übernehmen. Ihre Versicherungskosten werden höhergestuft, obwohl sie für den Unfall nichts kann. Während der dreiwöchigen Reparatur ihres Autos hat die Geschädigte seitens ihrer Versicherung keinen Anspruch auf einen Leihwagen. Immerhin: Aus Kulanz bekommt sie übergangsweise ein Auto von der Werkstatt gestellt.

Unfallverursacher lässt Polizeitermin sausen

Die Studentin steht nach dem Unfall mit der Polizei in Kontakt. Der Unfallverursacher wurde routinemäßig auf die Polizeiwache beordert zur Betroffenenanhörung. Es sollte unter anderem festgestellt werden, ob der Mann zumindest die Selbstbeteiligung ihrer Vollkaskoversicherung zahlen kann. Vor wenigen Tagen die ernüchternde Nachricht der Polizei: Der Asylempfänger sei gar nicht erst aufgetaucht. Während die Studentin die Nachwirkungen des Unfalls, nicht zuletzt den Stress und die Unsicherheit, schultern muss, scheint der Unfallverursacher keinerlei Verantwortung zu übernehmen und auch gar nicht übernehmen zu müssen. Sind der Polizei für weiteres Vorgehen die Hände gebunden?

kreuzung 123Die Unfallkreuzung in der Nähe des Ankerzentrums.
Bild: © lnw

Polizei weist die Verantwortung von sich

Wir wenden uns an die Polizei und wollen wissen:

  1. Es ist im Interesse der Geschädigten, den Schadensverursacher zur Rechenschaft zu ziehen. Die Studentin vertraut auf den Rechtsstaat und in dem Fall auf die Polizei, sie dabei zu unterstützen. Neben Wertminderung ihres PKW und einer Erhöhung der Versicherungskosten belaufen sich die Selbstbeteiligungskosten auf 300 €. Zumindest die Selbstbeteiligungskosten könnte der Schadensverursacher möglicherweise übernehmen, jedoch taucht er nicht auf, als er von Ihnen vorgeladen wird. Wie kann das sein?
  2. Das Signal, das durch diesen Vorfall an Asylempfänger gesendet wird, ist: Der deutsche Rechtsstaat ist zahnlos. Einen Unfall zu verursachen hat keinerlei Konsequenzen und die Anhörung zu versäumen ebenso. Wie nehmen Sie dazu Stellung?
  3. Wie hätte man bei vergleichbarem Handeln und Nichterscheinen eines deutschen Bürgers verfahren?

Das Polizeipräsidium Oberpfalz antwortet:

  1. Grundsätzlich ist die Polizei in so einem Fall für die Unfallaufnahme und die entsprechende Erforschung und Verfolgung von Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten zuständig. Zudem ist festzuhalten, dass ein Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht hat keine Angaben zur Sache zu machen. [Anm.d.Red.: Nach Stadtzeitungsinformationen stellt der Schaden am Auto keine Straftat dar, weil er fahrlässig verursacht wurde. Möglicherweise wird ein Bußgeld für eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Vorfahrt missachtet) verhängt.]
  2. Die entsprechende Schadensregulierung, auf die Sie anspielen, ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern der Versicherungen der jeweiligen Unfallbeteiligten. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden im Gegensatz dazu durch die Polizei konsequent verfolgt.
  3. Weiterhin unterscheidet die Polizei grundsätzlich nicht zwischen deutschen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern.

Außer einem Bußgeld wegen genommener Vorfahrt scheint dem Schadensverursacher keine Strafe zu drohen. Die einzige Möglichkeit für die Studentin wäre, Zivilklage einzureichen. Doch ob der Asylempfänger zahlen kann, ist fraglich. Das Signal, das gesendet wird, ist: Es drohen keine Konsequenzen. Der Rechtsstaat hat an dieser Stelle versagt. (lnw)

 


Leserzuschriften:

 

Leider musste mein Mann auch eine solche Erfahrung machen.
(ins parkende Auto ist ein Flüchtlingskind gefahren) Familie nicht versichert.
Wir hatten bei vielen verschiedene Ämtern angerufen leider fühlte sich niemand verantwortlich und man wurde nur weiter verwiesen. Die Gemeinde in der die Familie gemeldet ist hatten wir auch 2 mal telefonisch kontaktiert. Dort wurde unfreundlich mit uns umgegangen auch als wir fragten wieso die Gemeinde in der sie gemeldet sind keine Sammelversicherung für diese Menschen abschließe.
Als ich den Fall erneut schilderte und sagte das man auf den gesamten Kosten sitzen bleibt hieß es am Telefon : das ist das Schicksal des Lebens.
Ich denke dies wird kein Einzelfall sein und der Staat hat hier leider versagt.

 

Ich würde dem Schädiger eine private Rechnung über alle Kosten stellen und dazu auch explizit auf die Zahlungsfrist verweisen.
Anschließend eine gerichtliche Mahnung durchführen und mir einen vollstreckbaren Titel holen.
Konnte damals mit meiner Versicherung sprechen, die haben den Titel dann angenommen und auf die höher Stufung verzichtet.
Durch den Titel hat die Versicherung für 30 Jahre alle Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung.

 

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 


Die „Nachgefragt“-Reihe

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  • gepostet am: Samstag, 21. September 2024

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