Nachgefragt | Das Staatsgeheimnis: Knapp 280.000 ausreisepflichtige Migranten in Deutschland – was kosten die eigentlich?

Nachgefragt | Das Staatsgeheimnis: Knapp 280.000 ausreisepflichtige Migranten in Deutschland – was kosten die eigentlich?

Catering-Ausgaben für Asylanten werden totgeschwiegen (Symbolbild).

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Nach Jahren des Wegduckens vor einem gewaltigen Problem mit gesellschaftspolitischem Sprengstoff will die Politik handeln. Abschiebungen sollen nun leichter werden. Das hat das Bundesinnenministerium in einem Diskussionsentwurf vom 2.8.23 vorgeschlagen. Bisher gingen Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten eher zögerlich bis gar nicht vonstatten. Die Stadtzeitung will wissen: Wie viele Ausreisepflichtige und wie viele Abschiebungen gibt es bisher? Welche Kosten fallen für Ausreisepflichtige an? Wir haben nachgefragt.

„279.098 Ausreisepflichtige in Deutschland“

Wie viele Ausreisepflichtige gibt es? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schreibt uns: „Zum Stichtag 30.06.2023 halten sich laut Ausländerzentralregister 279.098 Ausreisepflichtige in Deutschland auf – davon 224.768 Personen mit einer Duldung und 54.330 ohne Duldung. In Bayern sind es zum gleichen Stichtag laut AZR 34.422 Ausreisepflichtige. Davon 25.778 mit einer Duldung und 8.644 ohne eine Duldung.“ In Regensburg sind es laut Regierung der Oberpfalz 163 Ausreisepflichtige (108 mit und 55 ohne Duldung). Das BAMF erklärt: „Kommt das Bundesamt nach der Prüfung eines Asylantrags zu der Entscheidung, dass keine Schutzgründe vorliegen ist eine Person ausreisepflichtig. In diesem Fall erlässt das Bundesamt zusammen mit der negativen Entscheidung eine Ausreiseaufforderung und kündigt an, dass der Asylsuchende auch ohne seine Einwilligung in sein Heimatland zurückgeführt werden kann. [...] Nach einem ablehnenden Bescheid vom Bundesamt kann die zuständige Ausländerbehörde beispielsweise auch eine Duldung aussprechen. Duldung bedeutet nach §60a des Aufenthaltsgesetzes eine ‚Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung', die Ausreisepflicht bleibt jedoch bestehen.“ Geduldet werden Migranten, wenn sie z.B. keine Ausweispapiere haben, krank sind oder minderjährige Kinder haben, die in Deutschland geboren wurden, so ergibt unsere Recherche.

Wie viele Abschiebungen gibt es?

Laut Bayerischem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) seien im Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 [...] insgesamt 1.137 Personen aus der Zuständigkeit bayerischer Ausländerbehörden rückgeführt worden. Das StMI erklärt: „Ausländer, die nach gründlicher Prüfung ihrer Anträge durch die zuständigen Behörden und Gerichte keinen Anspruch haben, in Deutschland zu bleiben und ausreisepflichtig werden, müssen unser Land wieder verlassen. Tun Sie dies entgegen ihrer Rechtspflicht innerhalb der gesetzten Frist nicht freiwillig, sind die bayerischen Ausländerbehörden verpflichtet, Rückführungen durchzuführen.“

1.jpgWerden Abschiebungen jetzt leichter?
© tomo BEGINNER auf Pixabay

Keine statistische Auswertung möglich?

Wie viele Menschen reisen freiwillig aus? Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) antwortet: „Vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 sind aus Bayern 15.301 Personen freiwillig ausgereist (darunter 9.388 ukrainische Staatsangehörige). Bitte beachten Sie: Die o.g. Zahlen umfassen die freiwilligen Ausreisen aller Personen im Asylkontext, unabhängig vom Bestehen einer Ausreisepflicht.“ Wie sieht es aber mit den Ausreisepflichtigen aus? Das LfAR verwendet eine Phrase, die wir im Rahmen der Recherchen sehr oft lesen: „Wie viele Personen im ersten Halbjahr 2023 ihrer Ausreisepflicht freiwillig nachgekommen sind, kann seitens des LfAR statistisch nicht ausgewertet werden.“

Geldleistungen für Asylbewerber

Wie viel Kosten fallen für Ausreisepflichtige an? Beim Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) gibt man uns Auskunft zu theoretischen Geldleistungen pro Kopf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zum Beispiel erhalte ein Asylbewerber innerhalb der ersten 18 Monate 174,65 € für Ernährung, 41,77 € für Kleidung und Schuhe, rund 110 € Taschengeld usw. Die Leistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige, die trotz Ausreisemöglichkeit bis zu dem ihnen gesetzten Ausreisetermin nicht ausreisen oder sie ihre Ausreise schuldhaft verhindern, werden laut StMI gekürzt.

Konkrete Fragen – aber der Freistaat macht dicht

Allgemein sollen die Geldleistungen nach dem AsylbLG in den ersten 18 Monaten vorrangig durch Sachleistungen ersetzt werden, so das StMI. Man schreibt uns: „Statt Geld erhalten sie [Asylbewerber] im ANKER direkt Unterkunft, Essen, Kleidung, Körperpflegeprodukte und andere Leistungen zur Deckung des physischen Existenzminimums.“ Was die Sachleistungen kosten, die Migranten in ANKER-Einrichtungen tatsächlich erhalten, darüber hüllt sich der Freistaat in Schweigen. Auf unsere Frage, wie viel Geld pro Tag durchschnittlich für einen Asylbewerber in einer ANKER-Einrichtung in Regensburg für die Sachleistungen für den Bedarf an Ernährung aufgewendet werde, speist man uns mit ähnlichen Floskeln ab wie beim Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR): „Die angefragten Ausgaben (‚durchschnittlich pro Tag für einen Asylbewerber') liegen insbesondere aufgrund des variierenden Belegungsstandes der Einrichtung nicht in statistisch auswertbarer Form vor.“ Trotz mehrmaliger Nachfragen wird unser ganzer Fragenkatalog dergestalt beantwortet.


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Was sagen andere Medien?

Unsere Recherchen ergeben, dass die Zahlen z.B. zum Catering in ganz Deutschland wie ein Staatsgeheimnis gehütet werden. In verschiedenen Medien gibt es vorsichtige Rechnungen: 2015 schätzt „Die Welt“ den Tagessatz für Verpflegung eines Flüchtlings in Schweinfurt auf 11,70 € und in München sogar auf 16 €. In der Fachzeitschrift für Gesundheitsförderung „UGBforum“ schreibt man 2016 von 9,60 bis 12 € in Berlin. Der „Focus“ gibt 2021 für das thüringische Suhl einen Betrag von 3,92 € pro Tag an. Der Anteil des Caterers ist hier jedoch nicht mit eingerechnet. Laut Drucksache 18/23138 des Bayerischen Landtags seien für eine Erstanlaufstelle für ukrainische Flüchtlinge in Bad Wörishofen vorübergehend 38 € pro Tag und Person fällig geworden. Die Berliner Morgenpost gibt 2023 für das Ankunftszentrum Berlin-Tegel weniger als zehn Euro für Verpflegung an. In einer geplanten hessischen Sammelunterkunft habe man 18 € pro Tag veranschlagt.

Was kostet das Catering für ausreisepflichtige Migranten in Regensburg?

Aus zuverlässiger Quelle (Name der Redaktion bekannt) wissen wir, dass während der Coronakrise lokal etwa 40 € pro Kopf und pro Tag für Ernährung fällig wurden. Ob das bundesweit Einzelfälle oder die Regel sind, lässt sich nicht ergründen. Alle zuständigen Stellen ‚mauern' und verstecken sich bei konkreten Fragen hinter allgemeinen Floskeln. Flächendeckend, so ergeben unsere Recherchen, ist ein Tagessatz von 14 € für Catering in Flüchtlingseinrichtungen realistisch (vergleiche hierzu eigenen Bericht „Nicht mal fünf Euro für drei Mahlzeiten? – Der Verpflegungsskandal in den Altenheimen“ in der Regensburger Stadtzeitung).

Steilvorlage für die AfD

Die Heimlichtuerei der Ämter irritiert. Die etablierten Parteien haben weiterhin die Scheuklappen auf, wenn es um Flüchtlingspolitik oder Abschiebung geht. Das spielt der AfD in die Hände und ist sowohl verantwortlich für die zunehmende Spaltung der Gesellschaft, als auch für das schwindende Vertrauen in die Politik. Inzwischen ist offene Panik bei den etablierten Parteien ausgebrochen. Hektischer Aktionismus soll entschlossenes Handeln vorgaukeln. Und die Lage ist brisant: In einer eigenen Auswertung der Zahlen des Statistischen Bundesamtes kommen wir auf 854 €, die jeder Leistungsempfänger nach dem AsylbLG im Jahr 2021 pro Monat gekostet hat (es gab rund 402.000 Leistungsempfänger irgendwelcher Leistungen nach dem AsylbLG und rund 4,12 Milliarden Euro Ausgaben nach dem AsylbLG im Jahr 2021). Macht bei den aktuell ca. 280.000 Ausreisepflichtigen Personen gut 240 Millionen Euro im Monat aus, was sich auf das Jahr gerechnet auf ca. 2,9 Milliarden Euro hochsummiert. Gleichzeitig spart der Staat bei Bildung, Kinderbetreuung, Altenpflege usw. Ob hier der neue Entwurf des Bundesinnenministeriums etwas ändert? Wir werden berichten. (lnw)

 


 

Zum Artikel „Nicht mal fünf Euro für drei Mahlzeiten? – Der Verpflegungsskandal in den Altenheimen“

Zum Artikel „Ausländerkriminalität in Regensburg“

 


Die „Nachgefragt“-Reihe

  • Tags:
  • gepostet am: Mittwoch, 09. August 2023

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