„Heimatliebe“-Veranstalter Peter Kittel wehrt sich erfolgreich

„Heimatliebe“-Veranstalter Peter Kittel wehrt sich erfolgreich

Gericht stoppt Falschberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“

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Veranstalter Peter Kittel erwirkte am 05.07.2017 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die „Süddeutsche Zeitung“. Diese hatte in einem Online-Artikel vom 30.06.2017 unter dem Titel: „Ist diese Heimatliebe suspekt?“ die falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, dass die Musikbands „Moop Mama“ und „Django 3000“ den Vertrag bezüglich ihrer Teilnahme am „Heimatliebe“- Festival nicht mit dem Veranstaltungsunternehmen, sondern mit einem Mittelsmann geschlossen hätten.

Diese Behauptung ist nachweislich falsch und wurde im Zuge eines von Kittel angestrebten Rechtsersuchens vom Landgericht Berlin auf dem Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens nunmehr gestoppt.
Sollte die Süddeutsche Zeitung diese Behauptung noch einmal wiederholen, drohen der Süddeutschen Zeitung, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Hilscher und Dr. Karl Ulrich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. bis zu sechs Monate Ordnungshaft.

In einer ersten Reaktion zeigte sich Peter Kittel zufrieden:
„Mit sehr großer Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass der falschen, ehrverletzenden und geschäftsschädigenden Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über meine Person bzw. das von mir veranstaltete Festival „Heimatliebe“ juristisch ein Riegel vorgeschoben werden konnte. Ich prüfe nun weiterführende juristische Schritte.“

Anbei eine Abschrift der Einstweiligen Verfügung, die unverzüglich der Süddeutschen Zeitung u.a. über einen Gerichtsvollzieher übermittelt wird.

Ausführlicher Insider- und Hintergrundbericht in der nächsten Ausgabe!

Download der Einstweiligen Verfügung

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