Aus bayerischen Polizeiberichten | Schwerpunkteinsatz am Hauptbahnhof Regensburg

Aus bayerischen Polizeiberichten | Schwerpunkteinsatz am Hauptbahnhof Regensburg

Von der Bundespolizei sichergestellt: Mehrere Messer und ein Tierabwehrspray. Unten: Als Scheckkarte getarntes Klappmesser.


Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen vom 12.01.2026. Der Text wurde von der Regensburger Stadtzeitung nicht verändert.

Bilanz der Bundespolizei anlässlich des Schwerpunkteinsatzes am Hauptbahnhof Regensburg

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Regensburg - Von Freitag (9. Januar) bis Sonntag (11. Januar) hat die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen am Hauptbahnhof Regensburg einen Schwerpunkteinsatz durchgeführt. Die Beamten stellten mehrere Messer und ein Tierabwehrspray sicher.

Die Bundespolizei hat am Wochenende an mehreren Bahnhöfen in Deutschland ihre Präsenz erhöht, um das Sicherheitsgefühl der Reisenden nachhaltig zu stärken. Auch die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen war mit verstärkten Streifen am Hauptbahnhof Regensburg im Einsatz. Beamte der Bundespolizeiabteilung Deggendorf unterstützten dabei die Regensburger Bundespolizistinnen und Bundespolizisten. Darüber hinaus hatte die Bundespolizei im genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Regensburg erlassen. Die Allgemeinverfügung galt für solche gefährlichen Gegenstände, die nicht ohnehin nach dem Waffengesetz verboten sind.

Am Freitag, gegen 16:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 23-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof. Die Beamten fanden bei dem Mann ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern und stellten es sicher.
Bei einem 20-jährigen Syrer stellten die Polizisten ein Messer mit einer sieben Zentimeter langen Klinge sicher.
Gegen 21:00 Uhr fand eine Bundespolizeistreife bei einem 44-jährigen Deutschen ein Tierabwehrspray und ein Klappmesser und nahmen ihm beides ab.
Kurze Zeit später kontrollierten Bundespolizisten eine 41-jährige Deutsche im Bahnhof Regensburg. Bei der Nachschau fanden die Beamten ein Klappmesser, welches als Scheckkarte getarnt war.
Die Polizisten stellten auch diesen Gegenstand im Rahmen der Allgemeinverfügung sicher.

Für die Verstöße gegen die Allgemeinverfügung kann ein Zwangsgeld verhängt werden.

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