Aus bayerischen Polizeiberichten | Regensburg: Betrunkener Deutscher im Bahnhofsedeka erhält Platzverweis

Aus bayerischen Polizeiberichten | Regensburg: Betrunkener Deutscher im Bahnhofsedeka erhält Platzverweis

Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen vom 04.08.2025. Der Text wurde von der Regensburger Stadtzeitung nicht verändert.

Betrunkener greift Bundespolizisten tätlich an

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Regensburg - Am Freitagnachmittag (1. August) hat 38-jähriger Deutscher am Hauptbahnhof Regensburg Bundespolizisten bei der Durchsetzung eines Platzverweises tätlich angegriffen. Der Betrunkene hatte trotz mehrmaliger Aufforderung den Bahnhof nicht verlassen wollen.

Gegen 16:00 Uhr wandten sich zwei Mitarbeiterinnen eines Supermarktes am Hauptbahnhof Regensburg an eine Bundespolizeistreife. Ein Betrunkener wollte den Bereich vor dem Verkaufstresen nicht verlassen.

Bei dem Mann handelte es sich um einen polizeibekannten Betäubungsmittelkonsumenten. Die Beamten baten den 38-Jährigen mehrmals zu gehen, doch dieser weigerte sich. Daraufhin erteilten die Bundespolizisten dem Deutschen einen Platzverweis. Doch auch jetzt zeigte der Betrunkene sich uneinsichtig. Schließlich drohten die Polizisten dem Mann an, den Platzverweis notfalls auch mit Zwang durchzusetzen. Als der 38-Jährige immer noch nicht gehen wollte, führten die Beamten ihn zu einem Seitenausgang.

Daraufhin ließ sich der Deutsche fallen und trat nach den Bundespolizisten. Die Beamten mussten Mann am Boden festhalten und fesseln. Beim Transport zur Dienststelle ließ er sich weiterhin mehrmals fallen und trat erneut nach den Polizisten.

Auch auf der Dienststelle beruhigte sich der 38-Jährige nicht und attackierte mehrmals die Beamten.

Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt.

Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt wegen tätlichen Angriffs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung. Der zuständige Richter am Amtsgericht Regensburg ordnete eine Blutentnahme an. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg setzten die Beamten den Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme auf freien Fuß.

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