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Der Streit um die Erbschaftsteuer spitzt sich zu. Während die Immobilienpreise seit Jahren gestiegen sind, verharren die gesetzlichen Freibeträge auf dem Stand von 2009. Wer das Elternhaus erbt, gerät dadurch zunehmend unter finanziellen Druck – insbesondere in Regionen wie Bayern und bei Erbfällen mit mehreren Geschwistern.
Wer in Bayern ein Elternhaus erbt, trifft auf ein Steuerrecht, das mit der wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr Schritt hält. Die persönlichen Freibeträge für Kinder liegen seit über 15 Jahren unverändert bei 400.000 Euro je Elternteil. Durch die Wertsteigerungen auf dem Immobilienmarkt fallen heutzutage selbst durchschnittliche Einfamilienhäuser rasch über diesen Grenzwert.
Das Familienheim-Privileg und seine Hürden
Grundsätzlich sieht das Erbschaftsteuergesetz (§ 13 ErbStG) vor, dass das Familienheim steuerfrei vererbt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Erbe unverzüglich selbst einzieht und die Immobilie mindestens zehn Jahre lang durchgehend selbst nutzt.
Für viele Erben ist diese Bedingung in der Praxis kaum zu erfüllen. Wer seinen Lebensmittelpunkt mit Beruf, Familie und Wohnsitz an einem anderen Ort hat, kann nicht ohne Weiteres umziehen. Noch komplizierter gestaltet sich die Lage bei Erbengemeinschaften: Möchte eines von mehreren Geschwistern das Haus übernehmen und im Familienbesitz halten, muss es nicht nur die übrigen Miterben finanziell auszahlen, sondern zusätzlich Erbschaftsteuer auf den Wertanteil oberhalb des Freibetrags entrichten. Reichen die flüssigen Mittel dafür nicht aus, bleibt oft nur der Verkauf der Immobilie.
Gerechtigkeitsdebatte und die Rolle des Unternehmensvermögens
Befürworter der Erbschaftsteuer verweisen auf den gesellschaftlichen Ausgleichsgedanken sowie auf die Einnahmen der Bundesländer, denen die Steuer vollständig zufließt. Allerdings steht das geltende Recht auch verfassungsrechtlich in der Kritik: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich erneut mit den weitgehenden Steuerbefreiungen für Betriebs- und Unternehmensvermögen, was die Frage nach der Gleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen aufwirft.
Blockade zwischen Bund und Ländern
Auf politischer Ebene herrscht Uneinigkeit über den Reformbedarf:
FDP und CSU fordern eine deutliche Anhebung und dynamische Anpassung der Freibeträge an die Inflation.
Bayern setzt sich vor Gericht und im Bundesrat zudem für eine Regionalisierung ein, um landesspezifische Freibeträge für teure Immobilienmärkte festzulegen.
SPD und Grüne sowie Vertreter anderer Bundesländer warnen hingegen vor Einnahmeausfällen und einem Steuerwettlauf nach unten.
Da sich die Parteien im Bundesrat blockieren und Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht andauern, verharrt die Gesetzgebung vorerst im Stillstand.
(sg)

