Bild: Matthias Wille
Betroffen sind Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004. Der Antrag ist auch online möglich.
Regensburg: Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Das Landratsamt Regensburg rät, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Kurz vor Fristende kann es zu Verzögerungen kommen, sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Herstellung des neuen Dokuments in der Bundesdruckerei.
Hintergrund ist der bundesweite, stufenweise Umtausch älterer Führerscheine in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine.
So funktioniert der Umtausch
Landkreisbürger können den Umtausch bequem online über das Bürgerserviceportal des Landkreises beantragen oder persönlich bei der Führerscheinstelle im Landratsamt vorbeikommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich ein Online-Termin. Während der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache aber grundsätzlich auch ohne Termin möglich:
Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 7.30 bis 11.30 Uhr
Wer in der Stadt Regensburg wohnt, wendet sich an die Führerscheinstelle der Stadt Regensburg.
Diese Unterlagen werden benötigt
-gültiger Personalausweis oder Reisepass
-bisheriger Führerschein
-aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als ein Jahr
-ausgefülltes Antragsformular, wenn der Antrag schriftlich oder persönlich gestellt wird
Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, dazu kommen gegebenenfalls Kosten für Passfoto und Versand.
Fahrerlaubnis bleibt bestehen
Eine neue Prüfung oder ein Gesundheitscheck ist in der Regel nicht nötig, der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang. Die bisherigen Fahrberechtigungen werden in die neuen Klassen übertragen. Wer nach Ablauf der Frist mit dem alten Dokument fährt, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber gültig. Der neue Führerschein gilt 15 Jahre, danach muss nur das Dokument erneuert werden.
Ausnahmen
Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Wer laut Stufenplan erst später an der Reihe ist, kann schon jetzt freiwillig umtauschen.
Info: Fragen beantwortet der Fachbereich Verkehrswesen des Landratsamts unter Tel. 0941 4009-390 und 0941 4009-392.

