Feldahorn in Stadtamhof: Ein 100 Jahre alter Baum wird zum Symbol für Regensburgs Zielkonflikt zwischen Wohnraum und Stadtgrün

Feldahorn in Stadtamhof: Ein 100 Jahre alter Baum wird zum Symbol für Regensburgs Zielkonflikt zwischen Wohnraum und Stadtgrün

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Ein knapp hundertjähriger Feldahorn in einem Innenhof in Stadtamhof soll rund 20 Neubauwohnungen weichen. Ein Nachbar klagt dagegen – unterstützt von Bund Naturschutz und Greenpeace Regensburg. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwer sich Kommunen tun, wenn Wohnungsnot auf Klimaschutz trifft.

REGENSBURG: In einem Innenhof in der Gerhardinger­straße im Regensburger Stadtteil Stadtamhof steht er, kaum zu übersehen: ein alter Feldahorn mit breitem Stamm und ausladender Krone, der gleich mehreren umliegenden Gebäuden Schatten spendet. Anwohner berichten, dass es in ihren Wohnungen selbst im Hochsommer dank des Baumes erträglich kühl bleibt. Schon im kommenden Jahr könnte davon nur noch ein Erinnerungsvideo übrig sein – der Baum soll einem Neubauprojekt mit rund 20 Wohnungen weichen.

Ein Naturschauspiel, das verschwinden könnte

Für Anwohner Richard Schottenloher ist der Feldahorn weit mehr als nur ein Baum. Immer wieder filmt er mit dem Handy, wie in der Dämmerung Hunderte Fledermäuse aus der Krone ausschwärmen – ein Naturschauspiel, das er als „jedes Mal aufs Neue faszinierend" beschreibt. „Der gehört zu Stadtamhof dazu, der gehört zu unserer Wohngegend dazu. Der ist jetzt seit 100 Jahren da, ist eine Art Naturdenkmal", sagt Schottenloher. Er fürchtet, dass durch eine enge Bebauung ein regelrechter Hitzekessel entstehen könnte – und dass mit dem Baum nicht nur Schatten, sondern auch Lebensraum für Insekten und Fledermäuse verloren geht.

Gutachten stuft Baum als „wenig erhaltenswert" ein

Anders als es der augenscheinlich vitale Zustand des Baumes vermuten lässt, existiert bereits ein im Februar 2025 erstelltes Sachverständigengutachten, das den Feldahorn wegen diverser Schädigungen als „wenig erhaltenswert" einstuft. Dieses Gutachten war für das städtische Umweltamt maßgeblich, einer Fällung grundsätzlich zuzustimmen. Die mit dem Fall befasste Grünen-Stadträtin Maria Simon bestätigte die Seriosität des Gutachtens – merkte aber zugleich an: „Da besteht rechtlich keine Handhabe."

Der Bund-Naturschutz-Kreisvorsitzende Raimund Schoberer hält das Gutachten zwar ebenfalls für fundiert, mahnt aber zur Vorsicht bei dessen Prognosen: „Wenn da zum Beispiel steht, dass der Baum nur noch 20 Jahre Restlebenszeit haben soll – wer will denn das so genau vorhersehen? Bäume sind wahre Überlebenskünstler." Selbst zunehmende Totholz-Anteile würden den ökologischen Wert des Baumes nicht schmälern, sondern im Gegenteil sogar erhöhen, so Schoberer.

Klage als letzter Ausweg

Am Dienstag reichte Schottenloher gemeinsam mit seiner Frau beim Amtsgericht Klage ein – gerichtet gegen den bereits am 27. April im Amtsblatt der Stadt veröffentlichten Vorbescheid für das Neubauprojekt: zwei drei- bis viergeschossige Gebäudeteile mit Tiefgarage. Zwar heißt es im Amtsblatt, die endgültige Entscheidung über den Baum falle erst im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren – als politisch entschieden gilt sein Schicksal in Fachkreisen dennoch längst.

Schottenloher selbst betont, die Klage sei kein Akt der Konfrontation. Er habe bereits Kontakt zum Bauträger gesucht, um etwa die Option zu besprechen, den Baum zu stutzen und zu versetzen. Eine denkbare rechtliche Strategie liegt im Artenschutz: Das Gutachten klammert mangels Nachweis geschützter Arten diesen Aspekt bislang aus – ein Punkt, an dem Bund Naturschutz und Greenpeace Regensburg ansetzen könnten.

Bauunternehmen verweist auf Bayerische Bauordnung

Auf BR-Anfrage erklärte das beauftragte Bauunternehmen, man halte sich an sämtliche Vorgaben der Bayerischen Bauordnung. Die Bauweise – eine Schließung der Baulücke im Quartier – gehe zudem auf eine Empfehlung des städtischen Gestaltungsbeirats zurück, der die Stadt bei städtebaulich bedeutsamen Projekten berät. In den unmittelbar angrenzenden Nachbargebäuden seien bereits „weit mehr als 30 Wohnungen" untergebracht. Die Klage der Anwohner, so das Unternehmen, drohe den „dringend benötigten Wohnraum" in Regensburg zu verzögern.

„Eigentumsrecht schlägt Baumrecht"

Grundsätzlich liegt die Entscheidung über das Schicksal eines Baumes beim Grundstückseigentümer – auch wenn zuvor eine Fällgenehmigung eingeholt werden muss. „Eigentumsrecht schlägt Baumrecht", bringt es Helene Sigloch, zweite Bürgermeisterin der Stadt Regensburg (Bündnis 90/Die Grünen), auf den Punkt. Ihr sei der dringende Bedarf an Wohnraum bewusst; im Gespräch mit Bauherren versuche die Stadt dennoch stets, Kompromisse zu finden, um Bäume zu erhalten und notfalls um sie herumzubauen.

Das gelinge aber nicht immer, räumt Sigloch ein. Sie wünsche sich grundsätzlich mehr rechtliche Möglichkeiten, um alte Bäume besser schützen zu können. Gerade in einer der heißesten Städte Bayerns seien große, alte Bäume für das Stadtklima praktisch unersetzlich: „Wir merken auch, wie schwer das ist, kleine Bäume so hochzupäppeln, dass sie überhaupt erst so groß werden." Ihre Forderung geht sogar über die kommunale Ebene hinaus: Klimaschutz solle im Grundgesetz verankert werden.

Ein Präzedenzfall macht Hoffnung

Als Hoffnungsschimmer dient den Baum-Befürwortern ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Regensburg. Zwar ging es in dem Verfahren um eine gut 60 Jahre alte, geschützte Stieleiche am Rennweg im Regensburger Stadtwesten – und vordergründig um die Frage, wem der Baum überhaupt gehört. Bemerkenswert ist jedoch die Urteilsbegründung: Das Gericht hob ausdrücklich hervor, dass große, alte Bäume einen unverzichtbaren Beitrag zum Stadtklima leisten und als natürlicher Hitzeschutz zugleich dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen – ein Aspekt, der bei behördlichen Fällentscheidungen künftig stärker berücksichtigt werden müsse. Das Gericht kritisierte zudem, dass die kleinklimatische Wirkung des Baumes bei der behördlichen Fällgenehmigung nicht ausreichend gewürdigt worden sei.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht: Die Stadt hat inzwischen Berufung eingelegt. Ob sich die dortige Argumentation auf den Fall des Stadtamhofer Feldahorns übertragen lässt, ist juristisch offen – für Schottenloher und die Umweltverbände ist das Urteil dennoch ein ermutigendes Signal.

Zwischen zwei berechtigten Interessen

Der Fall des Feldahorns verdichtet einen Konflikt, der weit über Stadtamhof hinausweist: Wie viel Stadtgrün darf und muss eine wachsende Stadt opfern, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen? Schottenlohers eigener Kompromissvorschlag bringt das Dilemma auf den Punkt: „Es wären ein paar Wohnungen weniger, aber wir hätten eine Luftschneise, die da durchgeht und keinen Hitzestau – das wäre nur von Vorteil." Ob sich Gericht, Stadt und Bauherr am Ende auf einen solchen Mittelweg einigen, ist derzeit offen.

https://regensburg.bund-naturschutz.de/kontakt-buero-service/kontakt

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