Symbolbild: Adobe Firefly und Gemini
19 Jahre nach ihrem Verschwinden gehen die Ermittler von einem Gewaltverbrechen aus. Zwei Tatverdächtige wurden festgenommen.
Kadenzhofen bei Berg (Landkreis Neumarkt): Im Cold Case um Kerstin Lee Langley ist den Ermittlern ein entscheidender Erfolg gelungen. Wie bereits berichtet, wurden bei Grabungsarbeiten menschliche Überreste gefunden. Nun steht fest: Die Knochenfragmente, die am 9. Oktober auf einer Wald- und Wiesenfläche in Kadenzhofen im Landkreis Neumarkt geborgen wurden, stammen laut DNA-Untersuchung mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Regensburgerin, die seit Juli 2007 vermisst wurde. Das teilten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg am Montag bei einer Pressekonferenz mit.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll Kerstin Lee Langley 2007 von drei Personen in einer Wohnung in Regensburg getötet worden sein. Anschließend sei der Leichnam vergraben worden. Ermittelt wird wegen des Verdachts des Totschlags. Wie die Tagesschau berichtet, soll die damals 39-Jährige erwürgt worden sein. Die Verdächtigen hätten laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher aus unterschiedlichen Gründen einen Groll gegen sie gehegt.
Den Durchbruch brachte eine 56-jährige Frau, die selbst unter Tatverdacht steht. Bei ihrer Vernehmung in der Polizeiinspektion Nittendorf am 25. August machte sie umfangreiche Angaben zum mutmaßlichen Tatgeschehen und nannte mögliche Ablageorte, darunter Kadenzhofen und einen Bereich in Sulzbach-Rosenberg. Auch dort fanden später Sondierungsarbeiten statt.
Am 15. und 19. Oktober wurden zwei Tatverdächtige festgenommen: ein 66-jähriger Mann, den Spezialeinheiten in seiner Wohnung antrafen, und die 56-jährige Frau. Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl gegen die Frau wurde außer Vollzug gesetzt. Ein dritter Tatverdächtiger ist bereits 2024 gestorben.

Laut Tagesschau hatte die Polizei schon 2012 mit der Frau gesprochen, nachdem sie auf einer Faschingsfeier entsprechende Andeutungen gemacht hatte. Die Indizien reichten damals aber nicht aus. Auch ein Aufruf bei „Aktenzeichen XY … ungelöst“ und eine im Juni ausgesetzte Belohnung von 10.000 Euro brachten keine neue Spur.
Die Ermittlungen zu den Geschehnissen und den einzelnen Tatbeiträgen dauern an. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

